Bürokratische Pflichten belasten kleine Unternehmen im industriellen Mittelstand erheblich, ihre Kosten können sogar die jährliche Bruttoumsatzrendite von durchschnittlich 5,5% übertreffen. Vor gut zwei Jahren hatte das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn im Auftrag der IMPULS-Stiftung des VDMA erstmals die Bürokratiekosten analysiert, die allein durch Regelungen auf Bundesebene entstehen. Dies wurde anhand von Tiefenschnitten in drei Unternehmen unterschiedlicher Größe vollzogen, die für den Maschinen- und Anlagenbau typisch sind. Seinerzeit war eine Belastung von rund 3% des Jahresumsatzes für kleinere Unternehmen ermittelt worden – das entspricht in etwa dem Anteil der jährlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung von kleinen und mittelgroßen Firmen im Maschinen- und Anlagenbau.
Überbordende Belastung beruht größtenteils auf Gesetzesvorgaben bisheriger Bundesregierungen
In einer Folgestudie wurden nun auch die Belastungen auf Landes- und kommunaler Ebene sowie die durch die EU verursachten Bürokratiekosten einbezogen. Dabei ergab sich für das kleinste Unternehmen (150 Beschäftigte, 35 Mio. EUR Jahresumsatz) eine Belastung von 2,18 Mio. EUR – umgerechnet 6,3% vom Umsatz. Dies entspricht dem durchschnittlichen Gehalt von 34 in Vollzeit arbeitenden Beschäftigten. Für die beiden größeren Firmen fiel die jährliche Kostenbelastung mit 1,3% beziehungsweise 1,6% des Umsatzes zwar niedriger aus, aber auch diese Summe bedeutet umgerechnet eine Belastung von 58 und 24 Mitarbeitenden in Vollzeit.
Bürokratie lähmt auch Prozesse und Innovation

Auch wenn knapp ein Drittel der bürokratischen Vorgaben auf EU-Entscheidungen zurückgehen, beruht die überbordende Bürokratiebelastung in Deutschland vor allem auf Gesetzesvorgaben des Bundes (66%). Regulierungen seitens der Bundesländer (4,5%) beziehungsweise der Kommunen (1,3%) fallen hingegen kaum ins Gewicht. Insgesamt wurden 3.900 Vorgaben identifiziert, die die Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus in ihrer üblichen Geschäftstätigkeit berücksichtigen müssen.
Bundesdeutsche Vorgaben betreffen vor allem Klima- und Umweltschutz, gefolgt von Finanzen, Steuern und Zoll

Das IfM Bonn empfiehlt daher folgende Maßnahmen zum Bürokratieabbau, die vom VDMA unterstützt werden:
- ressortübergreifende Praxischecks und bessere Beteiligung für eine bessere Rechtsetzung,
- das Ausmustern von Rechtsvorschriften im Bundesarbeitsministerium und Bundesfinanzministerium,
- „One In One Out“ auch für Vorgaben aus Brüssel,
- weitere Bürokratieentlastungsgesetze,
- „White Lists“ für Gesetze wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und das Hinweisgeberschutzgesetz.
Die Studie „Bürokratiekosten von Unternehmen aus dem Maschinen- und Anlagenbau“ ist auf der Homepage der IMPULS-Stiftung und des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn abrufbar.





