Breites Spektrum zwischen Eigen- und Fremdkapital

Standardisiertes und individuelles Mezzanine

Im Sammelbecken Mezzanine sind die unterschiedlichsten Finanzierungsinstrumente zu finden. Unter Programm-Mezzanine fallen Wandel- und Optionsanleihen sowie, abhängig von der Ausgestaltung, auch das Genussrechtskapital. Programm-Mezzanine wird zu standardisierten Konditionen (Rating, Laufzeit, Zahlungsmodalitäten) von Kreditinstituten angeboten, die 30 bis 40 Finanzierungen zu einem Paket schnüren und am Kapitalmarkt verbriefen. Aufgrund der Refinanzierung an der Börse und des standardisierten Verfahrens ist es relativ zinsgünstig zu haben. In der Finanzmarktkrise ist Programm-Mezzanine jedoch komplett zum Erliegen gekommen, schon 2008 konnte kein einziger Fonds mehr an der Börse platziert werden. Das Individual-Mezzanine dagegen wird weiterhin angeboten, wobei die Wahl zwischen Nachrangdarlehen, stiller Beteiligung oder Genussrechtskapital besteht, deren Konditionen sich ganz am Finanzierungszweck oder Cashflow orientieren können. Generell sind sie allerdings teurer und erfordern einen höheren Arbeitsaufwand, beispielsweise für eine gründliche Due Diligence.

Equity und Debt Mezzanine

Eine weitere Unterscheidungsmöglichkeit ist die Zuordnung zu Equity Mezzanine oder Debt Mezzanine. Je nach Ausgestaltung ist Mezzanine näher am Eigenkapital oder am Fremdkapital angesiedelt. Equity Mezzanine, zu dem etwa Genussrechtskapital und die atypische stille Beteiligung zu zählen sind, umfasst die eigenkapitalnahen Finanzierungen. Hier hat der Kapitalgeber eine gesellschafterähnliche Stellung, jedoch keine Mitspracherechte bei der operativen Geschäftsführung. Es empfiehlt sich insbesondere für Unternehmen mit einer niedrigen EK-Quote, dies stellt jedoch die teuerste Finanzierungsalternative im Mezzanine-Spektrum dar. Debt Mezzanine ist günstiger und fremdkapitalnah, der Kapitalgeber nimmt eher eine Gläubigerstellung ein. Kriterium für die Zuordnung zu Mezzanine ist hier insbesondere die Nachrangigkeit. Diese Variante empfiehlt sich bei einem niedrigen Verschuldungsgrad bzw. einem hohen freien Cashflow und umfasst in erster Linie Nachrangdarlehen und die typisch stille Beteiligung.

Genussrechtskapital

Beim Genussrechtskapital wird der Kapitalgeber am Gewinn des Unternehmens beteiligt und trägt je nach Ausgestaltung auch einen eventuellen Verlust mit. Daneben zahlt das Unternehmen auch einen jährlichen Zinssatz. Die Rückführung ist normalerweise endfällig geregelt, d. h. nach Ablauf des Vertrages wird das Kapital komplett auf einmal zurückgezahlt. Da ein Genussrecht auch als Fremdkapital konstruiert werden kann, muss es nach HGB-Richtlinien folgende Kriterien für wirtschaftliches EK erfüllen: Inhaber des Genussrechtes sind erst nach allen anderen Gläubigern zu bedienen; die Vergütung/Ausschüttung hat gewinnabhängig zu erfolgen, auch eine Verlustbeteiligung muss inklusive sein; das Kapital muss dem Unternehmen längerfristig zur Verfügung stehen. Soll es in der Bilanz als Betriebsausgabe absetzbar sein, muss es zinsähnlich gestaltet sein und darf dem Inhaber keine Beteiligung am Liquidationserlös zugestehen.

Stille Beteiligung

Im Zuge einer stillen Beteiligung gibt der Geldgeber Eigenkapital und ist am Gewinn des Unternehmens beteiligt. Bei der typisch stillen Beteiligung verzichtet der Investor auf Mitsprache, hat jedoch Kontroll- und Informationsrechte inne. Es kann außerdem vertraglich ausgeschlossen werden, dass er im Falle eines Verlustes haftet, dann ist er trotzdem noch nachrangig zu behandeln. Durch eine atypisch stille Beteiligung wird der Kapitalgeber ein Innengesellschafter, der an Gewinn wie Verlust und auch am Unternehmensvermögen beteiligt ist. Er hat gewisse Kontroll- und Mitspracherechte inne und ist von der Stellung her mit einem Mitunternehmer vergleichbar.

Wandel- und Optionsanleihen

Das Paradebeispiel für Mezzanine sind Wandelanleihen, die in ihrer ursprünglichen Form als wirtschaftliches Fremdkapital einzuordnen sind. Zunächst handelt es sich dabei um ein reines Inhaberschuldverschreiben mit Zinsanspruch. Allerdings hat der Kapitalgeber ein Wandlungsrecht zu vorher vereinbarten Konditionen inne: Er kann zu Vertragsende statt einer Rückzahlung Anteile am Unternehmen erwerben. Dann wandelt sich das FK zum EK. Börsennotierten Unternehmen kann es jedoch passieren, dass sie die Anteile aufgrund von Kursschwankungen unter oder über ihrem eigentlichen Wert abgeben müssen. Bei Optionsanleihen wird dem Anleger nicht ein direktes Wandlungsrecht eingeräumt, sondern nur ein Bezugsrecht auf Gesellschafteranteile, mit vorher definiertem Bezugsverhältnis, -kurs und -frist. Diese Option ist nicht an das Schuldverschreiben gekoppelt, das weiter bis zum offiziellen Vertragsende Gültigkeit hat. Bei der Wandelanleihe dagegen erlischt dieses, wenn sie in Anteile umgewandelt wird.

Nachrangdarlehen

Ein Nachrangdarlehen ist im Prinzip als klassische Fremdfinanzierung zu sehen, mit dem einzigen Unterschied des nachrangigen Rückzahlungsanspruchs und der fehlenden Besicherung. Das hat eine höhere Verzinsung als bei normalen Fremdkapitalkrediten
zur Folge. Obwohl es auch wirtschaftlich dem Fremdkapital zuzuordnen ist, beeinflusst es die Bonitätsbeurteilung eines Unternehmens aufgrund der Nachrangigkeit doch positiv. Die Vergütung bei einem Nachrangdarlehen ist nur in wenigen Fällen erfolgsabhängig, stattdessen wird sie oftmals teilweise thesauriert und erst am Ende der Laufzeit ausgeschüttet.

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