Die Bereitschaft inhabergeführter Unternehmen, Finanzinvestoren als (Mit-)Gesellschafter aufzunehmen, ist über die Jahre immer weiter gewachsen. Allerdings wollen Private-Equity-Investoren höchst professionelle Informationen und Prozesse im Rahmen der Übernahme. Durch eine umfangreiche Due Diligence wollen sie möglichst viele unternehmerische, rechtliche und steuerliche Risiken ausschließen. Dafür stellen sie Fragen, unter anderem zu den wirtschaftlichen Verhältnissen, Planungsgrundlagen und Prognosen oder auch Controlling-Instrumenten. Es ist daher unabdingbar, den Verkaufsprozess sehr genau vorzubereiten und auf die Erwartungen der potenziellen Käufer abzustellen.
Emotionen und Objektivität
Emotionen des Verkäufers sind keineswegs unprofessionell, sondern verständlich und nachvollziehbar. Ein echter Unternehmer gibt ein Stück seines bisherigen Lebens auf. Beschäftigen sich Unternehmer nicht rechtzeitig mit dem „emotionalen Loslassen“ vom eigenen Unternehmen, sind Konflikte häufig nur eine Frage der Zeit. Ohne das emotionale Loslassen fehlt dem Unternehmer unter Umständen sein Lebensinhalt, und er fällt in ein tiefes Loch. Aber auch der Erwerber übernimmt in manchen Fällen die Verantwortung für eine jahrzehntelange Familiengeschichte – damit muss er zunächst einmal umgehen können. Diese Beispiele zeigen die Bedeutung der emotionalen Vorbereitung auf beiden Seiten beim Unternehmensverkauf.
Unternehmer wollen beim Unternehmensverkauf häufig vorab den Preis kennen, zu dem sie ihr Unternehmen anbieten können. Zur Ermittlung des Unternehmenswerts stehen unterschiedliche Berechnungsverfahren zur Verfügung. In diesen Fällen ist Objektivität gefragt. Auch dabei gilt es, sich von der eigenen Emotion zu lösen und einen realistischen Blick auf das eigene Lebenswerk zu haben. Und ein höherer Preis als erwartet muss nicht immer ein gutes Geschäft sein: Vielleicht überhebt sich der Erwerber mit der hohen Gesamtsumme und führt das Unternehmen kurzum in die Insolvenz. Bei der Unternehmensnachfolge stehen weitere wirtschaftliche Aspekte an. Im Rahmen der Planung der Unternehmensnachfolge ist es daher überaus wichtig, sich frühzeitig mit einem Steuerberater und Rechtsanwalt auszutauschen. Als Faustformel gelten fünf bis sieben Jahre, in denen der Unternehmer vor dem eigenen Ausscheiden mit der Planung der Veräußerung beginnen sollte.
Mögliche Rollen eines Beirats
Ein qualifiziert besetzter Beirat kann im Rahmen eines Unternehmensverkaufs vor allem dann Nutzen stiften, wenn im Unternehmen eine neue Konstellation entsteht. Seine Rolle als Sparringspartner für den Unternehmer kann neben Bewertungsfragen von der Aufstellung eines Nachfolgeplans und der Formulierung von Auswahlkriterien für einen potenziellen Erwerber bis hin zu einer Notfallgeschäftsführung reichen, bei der der Beirat selbst für eine begrenzte Zeit die Geschäftsführung übernimmt. Dafür müssen die erforderlichen Qualifikationen im Gremium vorhanden sein. Damit den erkennbaren Herausforderungen mittels eines eingearbeiteten Beirats begegnet werden kann, sollte mit dessen Aufstellung rechtzeitig begonnen werden.
Auch nach der Übergabe können dem Beirat im Rahmen der reibungslosen Fortführung der Geschäfte wichtige Aufgaben zukommen. So ist der ausscheidende Unternehmer häufig noch emotional, zum Teil aber auch noch konkret operativ in Unternehmensentscheidungen eingebunden. Gleichzeitig will sich aber auch der Erwerber mit seinen Vorstellungen im Unternehmen positionieren. Der Beirat kann in dieser Phase die Zusammenarbeit zwischen beiden Parteien konstruktiv und gegebenenfalls vermittelnd begleiten. Ein Wechsel in den Beirat kann dem ausscheidenden Unternehmer die Übergangszeit erleichtern. Dadurch kann sich der Erwerber dessen Know-how sichern. Gleichzeitig schafft er sich eine Art Aufsichtsgremium, welches ihm bei wichtigen Entscheidungen mit Rat und Tat zur Seite stehen kann. Bei einer entsprechenden Gestaltung ist dies möglich, ohne dass er seine eigene Unternehmenspolitik beziehungsweise seine Vorstellungen über die weitere Unternehmensentwicklung aufgeben muss. Allerdings empfiehlt es sich, dass der Beiratsvorsitz durch eine neutrale externe Person wahrgenommen wird.
Sinnvolle Besetzung eines Beirats
Dem Beirat kommt also im Rahmen des Unternehmensverkaufs sowohl eine strukturierende als auch eine vermittelnde Aufgabe zu. Seine Neutralität beziehungsweise Objektivität machen ihn während des gesamten Prozesses zu einem wichtigen Ansprechpartner für alle beteiligten Personen. Dafür sollte er in seiner Struktur homogen und vor allem mit Vertretern mit unterschiedlichem Know-how-Hintergrund besetzt sein. Hierbei ist insbesondere an Personen zu denken, die eigene unternehmerische Erfahrungen einbringen können. Beiratsmitglieder müssen darüber hinaus über die erforderliche persönliche und soziale Kompetenz verfügen. Zugleich müssen sie in der Lage sein, dem Unternehmen auch zeitlich im erforderlichen Maß zur Verfügung zu stehen. Es versteht sich von selbst, dass Beiräte unabhängig sein müssen. Insofern scheiden hierbei als Mitglieder grundsätzlich alle Personen aus, die aufgrund von aktuellen Geschäftsbeziehungen mit dem Unternehmen oder dem Unternehmer verbunden sind.
Für die Gewinnung von Beiratsmitgliedern greifen Unternehmer noch immer überwiegend auf das eigene persönliche Netzwerk zurück. Dabei sind dann Interessenkonflikte und persönliche Verknüpfungen fast nicht zu vermeiden. Zunehmend werden in jüngerer Zeit externe Persönlichkeiten mit der entsprechenden Kompetenz durch die Einschaltung professioneller Dienstleister gewonnen, die sich auf die Beiratsvermittlung spezialisiert haben. Gute Beiräte gibt es nicht zum Nulltarif. Die Vergütung sollte dem erforderlichen zeitlichen Aufwand und der Verantwortung angemessen sein. Gute Beiräte wollen ernst genommen werden, sie wollen sich mit ihren Ideen einbringen und beratend mitgestalten. Dann ist die Höhe der Beiratsvergütung letztlich auch ein Zeichen der Wertschätzung ihrer Arbeit.
FAZIT
Ein gut besetzter Beirat ist ein wichtiger Sparringspartner für den veräußernden Unternehmer. Er schafft eine Neutralität und hilft, mögliche Emotionen zu vermeiden, die den Verkaufsprozess verzögern oder gar verhindern. Der abgebende Unternehmer sollte daher den Beirat frühzeitig in seine Überlegungen zur Unternehmensnachfolge einbinden und darauf achten, dass ihm möglichst auch Personen angehören, die Erfahrungen aus ähnlichen Prozessen einbringen können.
ZUM AUTOR
Dr. Klaus Weigel ist seit 2007 geschäftsführender Gesellschafter der Board Xperts GmbH, Frankfurt am Main. Die Board Xperts GmbH ist spezialisiert auf die Vermittlung qualifizierter Aufsichtsräte und Beiräte. Dr. Weigel war 25 Jahre im Corporate-Finance- und Private-Equity-Geschäft in leitender Funktion sowie als Mitglied in Beiräten und Aufsichtsräten tätig. Er ist zugleich Mitgründer und Vorstandsmitglied der Vereinigung Aufsichtsräte Mittelstand in Deutschland e.V. (ArMiD).
E-Mail: klaus.weigel@board-experts.de
Dieser Beitrag ist in der Unternehmeredition 3/2021 erschienen.
Dr. Klaus Weigel ist Gastautor.