„Den Unternehmenswert stetig steigern – das Vermögen langfristig sichern“ – auf dem Papier ein einfaches Credo, dem sich fast ausnahmslos alle Familiengesellschaften verpflichtet fühlen. Aber wie sieht die finanzielle Partizipation in der Praxis aus?
In der Praxis der allermeisten großen Familiengesellschaften hat es sich bewährt, stets wesentlich weniger als 50 Prozent des Jahresgewinnes auszukehren. In vielen Fällen liegt die Quote sogar bei zehn bis 15 Prozent. Als geradezu ideal erweisen sich Systeme, bei denen gewisse Festbeträge für die jährliche Ausschüttung in einer Gesellschaftsverfassung festgelegt werden. Die Beträge orientieren sich dann gerade nicht am konkreten Jahresergebnis. Als unverrückbarer Grundsatz gilt aber auch hier (im Falle von Kommanditgesellschaften), dass jedenfalls immer derjenige Betrag entnommen werden kann, der nötig ist, um als Gesellschafter die eigene Einkommensteuerlast auf die Gewinne der Gesellschaft zahlen zu können.
Stetigkeit ist Trumpf
Moderate Ausschüttungen sollten stetig erfolgen. Die Gesellschafter erwarten eine laufende Rendite auf ihr Eigenkapital. Dem wird die Gesellschaft am ehesten durch regelmäßig, also jährlich erfolgende Ausschüttungen gerecht. Damit wird die Ausschüttungsrendite zu einer planbaren Größe und die Unternehmensleitung kann mit ruhiger Hand die langfristigen Unternehmensziele verfolgen. Zu viele unterjährige Entnahmen oder (Vorab-)Ausschüttungen bringen Unruhe in die Unternehmenspolitik. Der Gesellschafterkreis wird sich bei guter Unternehmensführung seinerseits an den Jahresturnus gewöhnen und an der langfristig erzielbaren Gesamtrendite freuen.
Stetig moderate Steigerung
Die Gesellschafter erwarten, dass sich die Steigerung des Unternehmenswertes auch in den jährlichen Ausschüttungen reflektiert. Das ist ein verständlicher Wunsch, dem in der Gesellschafterverfassung Rechnung getragen werden kann. Auch hier zeigt sich, dass feste Werte beziehungsweise Wertsteigerungen – jeweils ausgerichtet an bestimmten Unternehmenszielen – die besten Richtschnüre für eine zufriedenstellende Ausschüttungspolitik für alle Seiten sind. Diese festen Werte geben der Unternehmensleitung die nötige Ruhe und machen eine langfristige Unternehmenswertsteigerung planbarer. Zugleich sind feste Werte ein Garant für generationsübergreifende Vermögenssicherung.
Fazit
Feste Ausschüttungswerte, die sich stetig moderat steigern, sorgen dafür, dass die Unternehmensleitung eines Familienunternehmens agil agieren kann und der Gesellschafterkreis im Hinblick auf die Gesamtrendite auf seine Kosten kommt – auch im Interesse einer auf lange Sicht angelegten Vermögensplanung.
Zur Person
Dr. Norbert Schulte ist Rechtsanwalt und Partner der internationalen Sozietät McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP. Er leitet die deutsche Praxis von McDermott und ist fachlich in den Bereichen Gesellschaftsrecht/M&A und Immobilienwirtschaftsrecht tätig.