Corona geht in die Verlängerung – gilt das auch für die Hilfsprogramme?

Einige Hilfsprogramme zur Bewältigung der Auswirkungen der Coronapandemie sind durch die Bundesregierung verlängert worden.
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In Deutschland steigen die Zahlen der Corona-Infektionen wieder immer weiter. Die vierte Welle ist da. Nun werden die Stimmen von Politikern und Interessensverbänden lauter, dass auch die bisherigen Hilfsprogramme verlängert werden.

Als ein sehr wirksames Hilfsprogramm hat sich der erleichterte Zugang zur Kurzarbeit erwiesen. Ein Betrieb kann nach den aktuellen Regelungen die Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens 10% der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Im Gegensatz zur früheren Gesetzeslage haben auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer Zugang zum Kurzarbeitergeld. Arbeitgeber erhalten die Beiträge zur Sozialversicherung weiterhin in voller Höhe erstattet. Grundsätzlich kann das Kurzarbeitergeld bis zu zwölf Monate bezogen werden, aber während der Pandemie konnte die Leistung unter bestimmten Voraussetzungen für bis zu 24 Monate genutzt werden. Nach der aktuellen Planung soll diese Regelung zumindest bis zum ersten Quartal 2022 verlängert werden. Ein entsprechender Verordnungsentwurf sei in die Abstimmung innerhalb der geschäftsführenden Regierung gegeben worden.

Überbrückungshilfe III Plus verlängern?

Auch bei der Überbrückungshilfe III Plus mehren sich die Stimmen, die sich für eine Verlängerung aussprechen. Bislang ist auch dieses Programm bis Ende 2021 befristet. Mit der Überbrückungshilfe III Plus unterstützt die Bundesregierung weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Mio. EUR. Die Überbrückungshilfe bekommen Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30%. Erstattet werden dann in erster Linie fixe Betriebskosten. Mehrere Politiker und auch der noch geschäftsführende Wirtschaftsminister Peter Altmaier haben sich für eine Verlängerung des Programms ausgesprochen – und dies solle auch für die Abgabe der Schlussrechnung gelten. Eine ähnliche Forderung formulierte auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA). Entscheiden wird diese Frage dann die neue Bundesregierung, die sich aber noch in Koalitionsverhandlungen befindet.

Was passiert mit Homeoffice?

Viel Bewegung ist gerade bei der Frage nach einer Wiedereinführung der Homeoffice-Pflicht und einer Regelung für eine Testpflicht.  Nach Medienberichten plant die neue Ampelkoalition eine 3G-Pflicht am Arbeitsplatz (also: genesen, geimpft oder getestet). Und auch die Homeoffice-Pflicht könnte wieder eingeführt werden. Eine Entscheidung dazu könnte Ende dieser Woche in Bundestag und im Bundesrat fallen.

Autorenprofil

Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.

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