Mit einem kompetent besetzten Beirat gut beraten

Nach einer aktuellen Studie von PwC und Intes setzen inzwischen über 80% der Unternehmer­familien auf die Expertise eines Beirats.
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Nach einer aktuellen Studie von PricewaterhouseCoopers (PwC) und Intes setzen inzwischen über 80% der etwa 250 befragten Familienunternehmen beziehungsweise Unternehmer­familien auf die Expertise eines Beirats. Vor etwa 20 Jahren waren es noch unter 40%. Beiräte unterliegen keinerlei gesetzlichen Vorschriften und sind daher frei gestaltbar. Richtig po­sitioniert und besetzt kann ein Beirat eine ganze Reihe wichtiger und sehr ­verschiedener Aufgaben erfüllen: Für die Geschäftsführung sind das Beratung, Entlastung und Qualitätsverbesserung von Entscheidungen, für die Gesellschafter die Kontrolle der ­Geschäftsführung, die Vermittlung von Wissen sowie die Moderation in und zwischen den Gremien eines Familienunternehmens. 

Gerade auch bei der Frage der richtigen Unternehmernachfolge kann ein gut besetzter Beirat von besonderem Nutzen sein. Dabei ist seit Jahren zu beobachten, dass mehr und mehr Unternehmernachkommen direkt in die Kontroll- und Aufsichtsgremien gehen, ohne vorher in der operativen Füh­rung ihres oder eines anderen Familienunternehmens tätig gewesen zu sein. Zunehmend wird auch das Modell des Alleinherrschers oder Patriarchen durch Teams ersetzt, die das Unternehmen mit einer Kombination von Familienmit­gliedern und externen Führungskräften wei­terentwickeln. Trotzdem bestehen in ­einer Vielzahl von Unternehmen noch keine konkreten Vorkehrungen hinsicht­lich einer strukturierten Nachfolgeregelung – weder für die geplante noch für die risikobehaftete, das heißt ungeplante Nachfolge. Dabei ragt die Nachfolge­thematik in die vielfältigen und interdependenten Teilbereiche von Familienunternehmen hinein. Zusätzlich können persönliche Auseinandersetzungen im Ge­­sellschafterkreis die Nachfolge erschwe­ren. Die Komplexität der zu beachtenden Einzelinteressen wächst von Generation zu Generation: So beruht eine Nachfolge­regelung in späteren Generatio­nen vielfach eher auf einem Kompromiss und ist nicht immer die bestmögliche Alternative.

Mögliche Rollen eines Beirats

Ein Beirat kann im Rahmen einer Unternehmernachfolge vor allem dann Nutzen stiften, wenn im Unternehmen eine neue Konstellation entsteht. Dies gilt immer dann, wenn der derzeitige Unternehmer abgeben möchte und

– es mehrere Nachfolgekandidaten aus der/den Gesellschafterfamilie(n) gibt,

– es keinen Nachfolgekandidaten aus der/den Gesellschafterfamilie(n) gibt,

– es künftig eine ausschließlich familien­fremde Geschäftsführung geben soll,

– es mehrere Gesellschafter im Unternehmen gibt,

– es Gesellschafter gibt, die aktuell nicht im eigenen Unternehmen tätig sind.

Zusammensetzung der Beiräte – Zum Vergrößern bitte anklicken

Hier kann einem Beirat eine ganz wesent­liche Aufgabe zukommen. Seine Rolle kann von der Aufstellung eines Nachfolge­plans und der Formulierung von Auswahl­kriterien für einen potenziellen Nachfolger über dessen Auswahl (entweder ein Familienmitglied und/oder eine externe Führungskraft) bis hin zu einer Not­fallgeschäftsführung reichen, bei wel­cher der Beirat selbst für eine begrenzte Zeit die Geschäftsführung übernimmt. In letz­terem Fall ist bei einem plötzlichen Ausfall des Unternehmers für die Fortführung der Geschäfte Sorge getragen – allerdings setzt sie die Existenz eines Beirats voraus, sodass dessen Mitglieder schon mit den wesentlichen Unternehmensaspekten vertraut sind. Außer­dem müssen für eine Notfallgeschäftsführung durch den Beirat die erforderlichen Qualifikationen im Gremium vorhanden sein. Daher sollte mit der Aufstellung eines Beirats rechtzeitig begon­nen werden, sodass den erkennbaren Herausforderungen mittels eines eingearbeiteten Beirats begegnet werden kann.

Auch nach der Übergabe an den Nachfolger kommen dem Beirat im Rahmen der reibungslosen Fortführung der Geschäfte wichtige Aufgaben zu. So ist der ausscheidende Unternehmer häufig noch emotional, zum Teil aber auch noch konkret operativ in Unternehmens­entscheidungen eingebunden. Gleichzei­tig will sich aber auch der Nachfolger mit seinen Vorstellungen im Unternehmen positionieren. Der Beirat kann in dieser Phase die Zusammenarbeit zwischen beiden Parteien konstruktiv und gegebenenfalls vermittelnd begleiten. Auch ein Wechsel in den Beirat kann dem ausscheidenden Senior die Übergangszeit erleichtern. Allerdings empfiehlt es sich, dass der Beiratsvorsitz insbesondere bei einer internen Nachfolge durch eine neutrale externe Person wahrgenommen wird.

Sinnvolle Besetzung eines Beirats

Dem Beirat kommt also im Rahmen der Unternehmernachfolge sowohl eine struk­turierende als auch eine vermittelnde Aufgabe zu. Seine Neutralität beziehungsweise Objektivität macht ihn zu einem wichtigen Ansprechpartner für die beteiligten Personen. Dafür sollte er in seiner Struktur homogen und vor allem mit Vertretern mit unterschiedlichem Know-how besetzt sein. Hierbei ist insbesondere an Personen zu denken, die eigene unternehmerische Erfahrungen einbringen können. Beiratsmitglieder müssen darüber hinaus über die erforderliche persönliche und soziale Kompe­tenz verfügen und zugleich in der ­Lage sein, dem Unternehmen auch zeitlich im erforderlichen Maß zur Verfügung zu stehen. Es versteht sich von selbst, dass Beiräte unabhängig sein müssen. Insofern scheiden als Mitglieder in Beiräten grundsätzlich alle Personen aus, die aufgrund von aktuellen Geschäftsbeziehungen mit dem Unternehmen noch verbunden sind.

Gewinnung von Beiratsmitgliedern

Für die Gewinnung von Beiratsmitgliedern greifen Unternehmer noch immer überwie­gend auf das eigene persönliche Netzwerk zurück. Dabei sind dann Interessenkonflikte und persönliche Ver­knüp­fungen fast nicht zu vermeiden. Zunehmend werden in jüngerer Zeit externe Persönlichkeiten mit der entsprechenden Kompetenz durch die Einschal­tung professioneller Dienstleister gewon­nen, die sich auf die Beiratsvermittlung spezialisiert haben. Auch gibt es gute Beiräte nicht zum Nulltarif: Die Vergütung sollte dem erforderlichen zeitlichen Auf­wand und der Verantwortung angemessen sein. Gute Beiräte wollen ernst ge­nom­men werden, sie wollen sich mit ­ihren Ideen einbringen und mitgestalten. Dann ist die Höhe der Beiratsvergütung letztlich auch ein Zeichen der Wertschät­zung ihrer Arbeit.

FAZIT

Ein qualifiziert besetzter Beirat ist ein strategisches Instrument zur Sicherung der Unternehmenszukunft. In Zeiten sich immer rascher wandelnder Rahmen­bedingungen und auch disruptiver Veränderungen gilt es, die Robustheit der Unternehmensstrategie regelmäßig gegenüber exogenen beziehungsweise dis­ruptiven Veränderungen zu hinterfragen. Diese Fähigkeit von Beiräten, Entwicklungen zu antizipieren, muss eine Kernkompetenz sein, denn sie entscheidet mit über Erfolg und Misserfolg eines Unternehmens. Dies gilt insbesondere bei der Gestaltung der Unternehmernachfolge.


Dieser Beitrag ist in der Unternehmeredition 1/2021 erschienen.

Autorenprofil

Dr. Klaus Weigel ist Gastautor.

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