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Wirtschaft beklagt Erbschaftsteuerreform

Die Stimmen aus der Wirtschaft sind eindeutig: Die Kabinettsvorlage zur Erbschaftsteuer wird kritisch beäugt. „Die Reform der Erbschaftsteuer wurde zwar nachgebessert, aber auch die Kabinettsvorlage wird die Übertragung von Familienbetrieben erheblich erschweren”, sagt der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) Eric Schweitzer. Von der Zusage des Koalitionsvertrages, die Übertragung von Firmen auf Erben nicht zu gefährden, sei der Entwurf trotz geringfügigen Änderungen immer noch weit entfernt.

„Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble kommt den Familienunternehmen an einigen Stellen entgegen, aber an den Kernproblemen der Erbschaftsteuer für große Familienunternehmen ändert sich dadurch nichts“, sagt Prof. Rainer Kirchdörfer, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen.

Er begrüßt zwar, dass die Grenzwerte von Erben für die Bedürfnisprüfung von 20 auf 26 Millionen Euro erhöht werden, bei Erfüllung bestimmter gesellschaftlicher Einschränkungen sogar doppelt so hoch sein können. Allerdings werde in der Praxis kaum ein Familienunternehmen diese Bedingungen nutzen können.

Weil das Bundesverfassungsgericht eine zuvor geltende Verschonungsregel kippte, musste die Erbschaftsteuer neu aufgesetzt werden. Unternehmer größerer Familienunternehmen müssen sich jetzt entscheiden, ob sie im Erbfall ein Abschmelzmodell oder eine individuelle Bedürfnisprüfung bevorzugen.

Bei Ersterem müssen die Erben ihr Privatvermögen nicht aufdecken. Dafür steigt die Steuerlast auf das Vermögen des Unternehmens. Je höher der Wert des Betriebsvermögens über dem Schwellenwert liegt, desto stärker schmilzt der Verschonungsabschlag. Bei 116 Mio. Euro endet das Abschmelzen. Dann beträgt die Verschonung noch 20 Prozent bei einer Fortführung des Betriebs von 5 Jahren und 35 Prozent bei 7-Jähriger Fortführung.

Lässt sich der Erbe in die Karten blicken und wählt die Bedürfnisprüfung, wird geprüft, ob das Privatvermögen herangezogen werden kann, um die Steuer zu bezahlen. Gefährdet dies die Fortführung des Betriebs, sieht der Entwurf eine Befreiung vor. Je höher das Vermögen für betriebliche Zwecke eingesetzt wird, desto höher die Verschonung. Je weniger das der Fall ist, desto weniger profitiert er von den Verschonungsregeln.

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