Verbände fordern Änderungen im Insolvenzrecht – Zahlen der Insolvenzen gehen zurück

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Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) der CDU/CSU fordert gemeinsam mit dem Verband „Die Jungen Unternehmer“ kurzfristige Änderungen im Insolvenzrecht. Als Folge der Corona-Krise in Deutschland erwarten viele Experten, dass es vor allem im Tourismus, in der Gastronomie, bei Automobilzulieferern und im Einzelhandel ab dem Herbst zu zahlreichen Firmenpleiten kommt. Akut gehen die Zahlen der Insolvenzen erst einmal zurück.

Überschuldung als Insolvenzgrund streichen

Beide Verbände sprechen sich in einem Schreiben an die Bundesregierung unter anderem dafür aus, die Überschuldung als Insolvenzgrund abzuschaffen. Die Inanspruchnahme vom staatlichen KfW-Krediten könne dazu führen, dass im Kern gesunde Unternehmen nun überschuldet sind und daher aus rechtlichen Gründen Insolvenz anmelden müssen. Daher sei die Abschaffung der Überschuldung als Insolvenzgrund wichtig, um Haftungsrisiken der Geschäftsleitung und der Berater des Unternehmens bei der Fortführungsprognose zu minimieren.

Weiterhin fordern die Verbände, dass eine positive Fortführungsprognose krisenangepasst zu erleichtern sei und die EU-Restrukturierungsrichtlinie schnell umgesetzt wird. Daneben wird auch ein „Winterschlaf-Verfahren“ als Sonderinsolvenzrecht in Betracht bezogen, das bei kleinen und mittleren Unternehmen eine Eigenverwaltung der Insolvenz sowie bei ihrem Scheitern ein Wiederkaufsrecht innerhalb von zwei Jahren durch den Schuldner ermöglicht. Ein solches Sonderinsolvenzverfahren solle bis Ende 2021 gelten.

Schnelle Anpassungen des Insolvenzrechts seien notwendig

Sarna Röser, Vorsitzende des Verbands DIE JUNGEN UNTERNEHMER, warnt: „Dass die Corona-bedingte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht am 30. September 2020 ausläuft, bereitet vielen Unternehmern schon heute schlaflose Nächte. Wer dann überschuldet ist – und sei es eben eventuell auch durch die Corona-Hilfskredite, muss rechtlich gesehen Insolvenz anmelden. Eine schnelle Anpassung des Insolvenzrechtes kann helfen, zahlreiche Insolvenzen zu vermeiden.“

MIT-Bundesvorsitzender Carsten Linnemann: „Die Corona-Krise hat vor allem den Mittelstand kalt erwischt. Viele eigentlich gesunde Betriebe sind unverschuldet in Schieflage geraten. Gerade für sie brauchen wir ein Sonderinsolvenzverfahren, mit dem Unternehmen in einer Art Winterschlaf die Krise überstehen können. Dieses Verfahren muss unbürokratisch sein und noch vor der Sommerpause kommen.“

Insolvenzzahlen gehen weiter zurück

Trotz der seit Monaten schwierigen wirtschaftlichen Lage gehen die Insolvenzen in Deutschland weiter zurück. Nach Angaben der Creditreform verringerte sich im ersten Halbjahr 2020 die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 8,2% auf 8.900 Fälle (1. Hj. 2019: 9.690). Die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitgestellten Kreditmittel, die Zuschüsse für Selbstständige und kleine Gewerbetreibende sowie die vorrübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht hätten einen akuten Anstieg der Pleiten – insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen – verhindert. Damit ist nach Ansicht der Creditreform die drohende Insolvenzwelle nur vertagt. Die Creditreform Wirtschaftsforschung geht weiterhin davon aus, dass sich mit dem Auslaufen der bis September 2020 befristeten Aussetzung der Insolvenzantragspflicht die Zahl der Verfahren erheblich erhöhen wird.

 

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Autorenprofil

Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.

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