“Wir brauchen eine Kultur der zweiten Chance”

 

Insolvenzverfahren stellen hohe Anforderungen an alle Beteiligten. Dies betrifft insbesondere den Insolvenzverwalter, der unterschiedliche Interessen ausbalancieren sowie unternehmerische Kenntnisse einbringen muss. Dr. Siegfried Beck, langjähriger Vorsitzender des Verbands der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID), spricht im Interview über die anstehende Insolvenzrechtsreform und seine Erfahrungen aus der Praxis.
Unternehmeredition: Herr Dr. Beck, wie bewerten Sie den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Insolvenzrechtsreform?

Beck:
Der Entwurf enthält wichtige Verbesserungen. Es besteht die Chance, Krisenunternehmen den Sanierungsgedanken näher zu bringen, weil die Sanierung in Eigenverwaltung gestärkt wird. Dieser Weg soll dem Entwurf zufolge dann möglich werden, wenn bei dem Unternehmen noch keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist und zugleich die Aussicht auf eine erfolgreiche Sanierung besteht. Das Schuldner-Unternehmen muss dann binnen drei Monaten einen Insolvenzplan vorlegen. Es bekommt außerdem keinen von außen bestimmten Insolvenzverwalter vorgesetzt, sondern kann selbst einen vorläufigen Sachwalter vorschlagen. Das Insolvenzgericht darf diesen nur ablehnen, wenn die vorgeschlagene Person offensichtlich ungeeignet ist.

Unternehmeredition: Das heißt, der Unternehmer behält mehr als bisher das Heft in der Hand?

Beck:
So ist es. Die Angst vor Insolvenzantrag und Kontrollverlust wird deutlich verringert. Ein zweiter sehr positiver Punkt liegt in der vorgesehenen Mitwirkung der Gläubiger bei der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Bisher gleicht es häufig einem Lotteriespiel, wer Insolvenzverwalter wird. Viele Unternehmer in der Krise wollen sich darauf nicht einlassen und zögern den Insolvenzantrag so weit es geht hinaus. Nach dem Gesetzentwurf soll der Schuldner selbst Gläubiger für den Gläubigerausschuss benennen dürfen, und dieser kann dann den Insolvenzverwalter vorschlagen. Bedingung ist natürlich, dass im Ausschuss die wichtigsten Gläubigergruppen wie Banken, Arbeitnehmervertreter etc. auch vertreten sind.

Unternehmeredition: Welche Kritikpunkte gibt es?

Beck:
Zunächst einmal: Das Reformwerk findet allgemein eine hohe Akzeptanz sowohl bei den Insolvenzgerichten als auch bei den Insolvenzverwaltern. Aber es gibt noch einige Stellschrauben, an denen man den Entwurf noch feinjustieren kann. So ist eine stärkere Mitbestimmung der Gläubiger zwar wünschenswert. Gleichzeitig muss aber sichergestellt bleiben, dass der Verwalter wirklich unabhängig ist. Er darf nicht zum Vollzugsorgan einzelner Gläubigergruppen werden. Daher wird die Aufsicht und Letztentscheidung der Gerichte unentbehrlich bleiben.

Unternehmeredition: Wie stehen Sie zu den Plänen der Politik, den Finanzämtern Vorrang unter den Gläubigern einzuräumen, wenn das Unternehmen noch Umsatzsteuer zu entrichten hat?

Beck:
Wir im VID und viele Insolvenzrechtler sind alarmiert. Eine solche Bevorzugung des Fiskus würde eine erhebliche Schlechterstellung der übrigen Gläubiger bedeuten. Den Krisenunternehmen würde zudem dringend benötigtes Geld entzogen und der finanzielle Spielraum für Restrukturierungsmaßnahmen, insbesondere auch für Sozialpläne bei Personalmaßnahmen, eingeengt. Insgesamt würden die Sanierungschancen dadurch deutlich verschlechtert.

Unternehmeredition: Wie stark wirkt sich die gute Konjunktur auf die Unternehmensinsolvenzen aus?

Beck:
Schon von 2009 auf 2010 sank die Zahl der Insolvenzen, für 2011 ist erneut ein deutlicher Rückgang – möglicherweise sogar unter die Marke von 30.000 – zu erwarten. Die gute Konjunktur schlägt sich mit einer zeitlichen Verzögerung von einem halben bis dreiviertel Jahr positiv in den Zahlen nieder. Aber es gehen immer noch viele Firmen in die Insolvenz, bei denen oft auch konjunkturunabhängige Faktoren eine entscheidende Rolle spielen.

Unternehmeredition: Welche Faktoren sind dies in erster Linie?

Beck:
Managementfehler, Fehler im Produktsortiment oder in den Produkten selbst, Nachfolgestreitigkeiten und mangelhaftes Controlling. Ich stelle immer wieder fest, dass die Unternehmenslenker zwar exzellente Fachleute auf ihrem Gebiet sind, aber grundlegende betriebswirtschaftliche Funktionen – vor allem Controlling und Liquiditätsmanagement – vernachlässigen. Im Übrigen stelle ich fest, dass die Folgen der Finanzkrise noch nicht ganz ausgestanden sind und viele Unternehmen noch nicht genügend Eigenkapital haben, um eine Durststrecke problemlos zu überbrücken. Immerhin trägt die gute Konjunktur mit den höheren Unternehmenserträgen dazu bei, die EK-Polster aufzubessern.

Unternehmeredition: Was hat sich aus Ihrer Sicht in den letzten Jahren in der Insolvenzarbeit verändert?

Beck:
Es gab einen fundamentalen Wandel in der Frage, wer die sogenannte Sanierungsarbeit macht. Bis vor vier, fünf Jahren hat beim Verkauf eines insolventen Unternehmens der Käufer gesagt: “Die Sanierung mache ich.” Seit etwa drei Jahren aber sagt der interessierte Käufer zum Insolvenzverwalter: “Mach du die Restrukturierung und zeige mir, dass deine Maßnahmen greifen – erst dann unterzeichne ich den Kaufvertrag.” Dies hat ein anderes, erweitertes Anforderungsprofil für den Insolvenzverwalter zur Folge. Es wird Sanierungsfähigkeit verlangt. Der Insolvenzverwalter muss unternehmerisch denken können; er muss mit einem Stab von Mitarbeitern einen Betrieb finanz- und leistungswirtschaftlich sowie technisch leiten können – auch mit Blick auf notwendige Arbeitsplatzmaßnahmen.

Unternehmeredition: Führt das zu einem Wandel insgesamt in Ihrer Branche?

Beck:
Ja, die Professionalisierung hat deutlich zugenommen. Früher war der Insolvenzverwalter typischerweise ein Rechtsanwalt, der sich auf das Insolvenzrecht spezialisierte, aber parallel auch noch als Anwalt in anderen Rechtsgebieten tätig war. Seit 2003 gibt es den Insolvenzverwalter nun als eigenständigen Beruf. Und seit etwa zwei Jahren gibt es beim VID eine entsprechende Zertifizierung, mehr als 95% unserer Mitglieder sind inzwischen zertifiziert. Wegen der gestiegenen Anforderungen hat der Verband auch “Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltungs-Ausübung” formuliert, die gerade verabschiedet werden.

Unternehmeredition: Gab es auch Veränderungen bei den Gläubigern?

Beck:
Ja, auch hier hat eine Professionalisierung eingesetzt. Viele Gläubiger kennen sich besser aus und nehmen aktiver Einfluss auf das Verfahren. Und es gibt vermehrt Egoismen bei Gläubigern, die versuchen, Positionen ohne Rücksicht auf andere durchzusetzen.

Unternehmeredition: Was würden Sie sich noch vom Gesetzgeber für die nahe Zukunft wünschen?

Beck:
Ich würde mir wünschen, dass nach der Verabschiedung des jetzigen Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) für eine Weile Ruhe auf der Gesetzgebungsebene einkehrt. Wir stehen nämlich im internationalen Vergleich ganz gut da. Und noch ein Wunsch wäre, dass die Insolvenz künftig weniger stark mit einem Scheitern identifiziert würde. Wir brauchen eine Kultur der zweiten Chance. Wenn man Unternehmern bei einer Sanierung auch das Licht am Ende des Tunnels zeigt, dann richtet sie das wieder auf. Es gibt ja die Chance, dass das Unternehmen nach der Sanierung besser aufgestellt ist als vorher.

Unternehmeredition: Herr Dr. Beck, vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Bernd Frank.
redaktion@unternehmeredition.de


Zur Person: Dr. Siegfried Beck
Dr. Siegfried Beck ist Gründer und Seniorpartner der Kanzlei Dr. Beck & Partner mit Hauptsitz in Nürnberg sowie fünf weiteren Standorten in Bayern und über 170 Mitarbeitern. Zu seinen bekanntesten Fällen als Insolvenzverwalter zählen u.a. Grundig, Photo Porst sowie der Druckereikonzern Schlott. Dr. Beck war zudem von Mai 2003 bis Juni 2011 Vorsitzender des Verbands der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID). www.ra-dr-beck.de, www.vid.de

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