Detlev Hartmann, Geschäftsführer, Enertrag Energiezins GmbH: "Man muss Genussscheine anbieten, die der Anleger versteht" (Ausgabe 3/2009)

Interview mit Detlev Hartmann, Geschäftsführer, Enertrag Energiezins GmbH

Die Enertrag AG ist ein unabhängiges Energieunternehmen, das Strom und Wärme in erster Linie aus Windkraft erzeugt. Sie ist unter anderem an einem Offshore-Windparkprojekt vor der Küste der Normandie beteiligt und errichtet zurzeit mehrere Windfelder in Deutschland und in Frankreich.

Die Enertrag AG ist ein unabhängiges Energieunternehmen, das Strom und Wärme in erster Linie aus Windkraft erzeugt. Sie ist unter anderem an einem Offshore-Windparkprojekt vor der Küste der Normandie beteiligt und errichtet zurzeit mehrere Windfelder in Deutschland und in Frankreich. Um solch kostspielige Projekte – momentan unterhält Enertrag über 400 Windkraftanlagen und produziert damit etwa 1 Mrd. Kilowattstunden Strom jährlich – zu finanzieren, hat das Unternehmen zwei Genussscheine und mehrere Anleihen aufgelegt und dafür die Enertrag Energiezins GmbH gegründet. Aufgabe dieser ist die Refinanzierung des in Bestandsparks gebundenen Eigenkapitals von Enertrag, um dieses für die weitere Unternehmensentwicklung freizusetzen. Im Interview verrät deren Geschäftsführer Detlev Hartmann, was man bei Genussrechten besonders beachten sollte und welche Vorteile, aber auch Verpflichtungen diese mit sich bringen.

Unternehmeredition
: Herr Hartmann, Enertrag erzeugt Energie ausschließlich aus erneuerbaren Quellen. Wie behaupten Sie sich derzeit in der Finanz- und Wirtschaftskrise?
Hartmann: Unternehmen aus dem Sektor der erneuerbaren Energien sind durch internationale Politikvorgaben von den Auswirkungen der momentanen Marktsituation zwar nicht abgeschirmt, jedoch deutlich geschützt. In Anbetracht der sowohl ökologisch, als auch ökonomisch zwingenden Notwendigkeit einer emissionsarmen Energieerzeugung haben die EU-Staaten Emissionsreduktionsziele formuliert, die in den nächsten Jahren und Jahrzehnten erreicht werden müssen. Um den weltweiten Energiebedarf weiterhin zu decken, ist der Ausbau der erneuerbaren Energien zwingend erforderlich. Durch diese Entwicklung wurden die Grundlagen für unsere Geschäftstätigkeit geschaffen. Auch private Kapitalanleger nehmen zunehmend die Möglichkeiten wahr, in die Zukunftsbranche “Erneuerbare Energien” zu investieren: Hier sondieren die Anleger aufgrund der angespannten Finanzsituation jedoch sehr genau die qualitativen Unterschiede der angebotenen Produkte.

Unternehmeredition
: Auf dem Tiefpunkt der Kapitalmarktkrise, im Dezember 2008, haben Sie zwei Typen von Genussrechten mit einem Emissionsvolumen im Gesamtwert von 6 Mio. Euro aufgelegt. Privatanleger können sich so ab einer Mindesteinlage von 1.000 Euro und einer Mindestlaufzeit von 7 bzw. 9 Jahren am Wachstum Ihres Projektportfolios direkt beteiligen. War es schwer, den Genussschein zu platzieren?
Hartmann: Die Auflage des Drei-Länder-Genussrechts erfolgte in zwei Varianten. Ziel der Investitionsvariante “Typ A” war es, unseren Anlegern im Jahr 2008 eine letztmalig abgeltungsteuerfreie Anlagemöglichkeit in die Zukunftsbranche Erneuerbare Energien zu ermöglichen. Diese haben wir trotz der kurzen Vertriebszeit weitgehend platziert. Das Kapital der Anleger wurde bereits in hochwertige Windparks investiert. Nach Sondierung des uns zugänglichen Projektportfolios sehen wir, dass weitere Projekte unsere Investitionskriterien erfüllen, die einen sicheren Rückfluss des investierten Genussrechtskapitals sowie die jährliche Auszahlung der Dividenden ermöglichen. Aus diesem Grund fokussieren wir uns momentan auf den Vertrieb des Typs B und gehen davon aus, diesen bis zum Jahresende vollständig zu platzieren. Der Typ B bietet den Anlegern eine jährliche Ausschüttung von 7% und die Möglichkeit einer monatlichen Kapitaleinzahlung.

Unternehmeredition: Welche Vor- und Nachteile besitzt ein Genussrecht Ihrer Ansicht nach gegenüber anderen Finanzierungsinstrumenten?
Detlev Hartmann: Genussrechte bieten die Möglichkeit, Fremdkapital- und Eigenkapitalkomponenten flexibel zu kombinieren. Dabei sind die unterschiedlichsten Ausgestaltungsmöglichkeiten der Genussrechtsbedingungen ein entscheidender Vorteil. Hier können wir beispielsweise dem Anleger ein Recht auf ‚Nachholung’ ausgefallener Dividenden einräumen. Ein wesentlicher Vorteil für den Anleger ist die flexible Laufzeitgestaltung. Da die Genussrechte auf unbestimmte Laufzeit ausgelegt sind, kann der Anleger nach der Mindestlaufzeit die Möglichkeit hoher Dividenden weiterhin nutzen, hat aber mit nur einem Jahr Kündigungsfrist eine kurze Restbindungsdauer. Eine Aufnahme von Eigenkapital bedeutet höhere Renditeerwartungen und impliziert eine Veränderung der wirtschaftlichen Gesellschafterstruktur. Im Vergleich zur Aufnahme von starren Fremdkapital-Finanzierungsinstrumenten, bei denen eine Nichterfüllung der Zins- und Tilgungszahlungen aus operativen Investitionsrückflüssen ein erhöhtes Insolvenzrisiko bedeutet, bietet ein Genussrecht mehr Flexibilität.

Unternehmeredition
: Haben Sie auch Erfahrungen mit anderen Mezzanine oder anderen innovativen Finanzierungsinstrumenten gemacht?
Detlev Hartmann: Enertrag hat weitreichende Erfahrungen mit Kapitalüberlassung in Form von Nachrangdarlehen, Eigenkapitalvorfinanzierungen, Genussrechtsemissionen, Mezzanine-Fremdkapital mit variablen Kapitalrückführungen, “Equity Kickern” und weiteren Hybridinstrumenten. Unser Aktiva-Portfolio haben wir schon lange bezüglich der Bilanzstruktur optimiert, um zum einen die vorrangige Rückführung des Kapitals unserer Anleger sicherzustellen und zum anderen die Chancen der Investitionsobjekte optimal nutzen zu können. Mit Genussrechtsemissionen haben wir die Möglichkeit, dieses auf die Strukturierung der Unternehmenspassiva zu übertragen.

Unternehmeredition: Welchen Rat würden Sie Unternehmern geben, die mit dem Gedanken spielen, ein Genussrecht aufzulegen?
Hartmann: Zuerst sollten sich die Unternehmer der Bedürfnisse der Anleger und des Unternehmens bewusst werden. Aus der Schnittmenge sollten dann die Genussrechtsbedingungen und auch die Anlagepolitik so strukturiert werden, dass die Anleger in den Genuss einer durchdachten und gleichzeitig nachvollziehbaren Kapitalanlage kommen und gleichzeitig das Unternehmen mit dem Kapital der Anleger nachhaltig wachsen kann. Wenn Anleger Geld in ein Unternehmen investieren, erwächst daraus eine Verantwortung, mit diesem Kapital verantwortungsvoll umzugehen. Wir verstehen diese Verantwortung als Maßstab für unsere Arbeit und die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass unsere Geschäftspolitik sowohl für unsere Anleger, als auch für uns eine gewinnbringende Partnerschaft darstellt. Der einfachste Rat, den ich geben kann, ist: Bieten Sie Ihren Anlegern Genussscheine an, die diese verstehen und mit denen sie sich wohlfühlen und gut schlafen können.

Unternehmeredition: Herr Hartmann, vielen Dank für das Gespräch!

Zur Person: Detlev Hartmann

Detlev Hartmann (detlev.hartman@enertrag.com ) ist Geschäftsführer der Enertrag Energiezins GmbH, die vom Energieerzeuger Enertrag eigens zur Emission von Anleihen und Genussrechten und zum Management des korrespondierenden Aktivportfolios gegründet wurde. Im am 31.03.2008 endenden Geschäftsjahr erwirtschaftete die Enertrag AG einen Umsatz von rund 134 Mio. Euro, ein Minus von 1,8% gegenüber dem Vorjahr. www.energiezins.de, www.enertrag.com

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