„Unser Insolvenzrecht ist auch Sanierungsrecht“

 

Das reformierte Insolvenzrecht (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, ESUG) bedeutet für betroffene Unternehmen weniger Kontrollverlust und mehr eigenen Einfluss. Sie können zum Beispiel selbst einen vorläufigen Sachwalter vorschlagen. Und für die Gläubiger erhöht sich die Transparenz. Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Insolvenzverwalterverbands VID, spricht im Interview über die Reform und weitere aktuelle Entwicklungen.

Unternehmeredition: Herr Dr. Niering, was hat die Insolvenzrechtsreform gebracht – welche Vorteile, aber auch welche Nachteile sehen Sie?
Niering: Die Reform hat nochmals deutlich hervorgehoben, dass unser Insolvenzrecht auch Sanierungsrecht ist. Die Rahmenbedingungen für die Sanierung haben sich durch das ESUG deutlich verbessert. Erreicht wird dies durch neue Instrumente: die frühzeitige Einbeziehung der Gläubiger in Form eines vorläufigen Gläubigerausschusses, das Schutzschirmverfahren, die Eigenverwaltung und die Erleichterung beim Insolvenzplan. Die Reform hat damit einen Imagewandel eingeleitet. Mit dem neuen Instrumentarium müssen die Beteiligten allerdings auch verantwortungsvoll umgehen – zum Erhalt von Unternehmen und damit auch von Arbeitsplätzen. Dabei kommt nach wie vor der Unabhängigkeit des mitgebrachten oder ausgewählten Sachwalters und Insolvenzverwalters große Bedeutung zu.

Unternehmeredition: Sehen Unternehmen heute die Insolvenz eher als Chance als früher?
Niering: Ich glaube schon. Natürlich ist die Insolvenz nach wie vor für jedes Unternehmen ein einschneidendes Ereignis. Mit der Stärkung der Eigenverwaltung und auch der Einführung des Schutzschirmverfahrens werden dem betroffenen Unternehmen starke Gestaltungsrechte an die Hand gegeben. Diese ermöglichen der bisherigen Unternehmensleitung, trotz der Insolvenz Herr im eigenen Haus zu bleiben und die Tätigkeit nur durch einen Sachwalter beaufsichtigen zu lassen.

Unternehmeredition: Sind Unternehmen heute eher in der Lage, frühzeitig Insolvenz anzumelden, damit der Turnaround gelingen kann?
Niering: Die Voraussetzungen dafür haben sich durch das ESUG jedenfalls deutlich gebessert. Schon vorher galt der Grundsatz: Je früher der Insolvenzantrag gestellt wird, desto besser sind die Sanierungschancen. Durch intensive Aufklärung muss allerdings daran gearbeitet werden, das Bewusstsein der Unternehmer zu verändern. Beispiele wie etwa die erfolgreichen Sanierungen von Schiesser oder auch Karstadt können positive Signale in diese Richtung senden.

Unternehmeredition: Welche Änderung von Rahmenbedingungen würden Sie sich noch wünschen?
Niering: An erster Stelle ist hier das deutsche Steuerrecht zu nennen, das in vielen Teilen nicht sanierungsfreundlich ist. Verzichtet etwa ein Gläubiger auf seine Forderung, führt dies bei dem zu sanierenden Unternehmen zu einem außerordentlichen Ertrag, welcher in vollem Umfang der Besteuerung unterliegt. Ein Unternehmen, welches nicht auf Verlustvorträge zurückgreifen kann, wird dann Steuern zahlen müssen, ohne Einnahmen erzielt zu haben. Aber auch die permanenten Bemühungen des Gesetzgebers, staatliche Forderungen gegenüber anderen Gläubigerforderungen zu privilegieren – das sogenannte “Fiskusprivileg” – gefährden die Rettung von Unternehmen und Arbeitsplätzen, weil dem insolventen Unternehmen dann die finanziellen Mittel zur Restrukturierung fehlen. Gemeinsam mit führenden Wirtschaftsverbänden setzt sich daher der VID für die Abschaffung des “Fiskusprivilegs” ein.

Unternehmeredition: Wie stehen wir mit unserem Insolvenzrecht im internationalen Vergleich da?
Niering: Gut. Wir befinden uns – was u.a. Kosten, Transparenz für die Gläubiger, die Einflussnahme des Unternehmens bzw. die Option der Eigenverwaltung angeht – auf sehr hohem Niveau. Das sehen auch Sanierungsberater aus dem Ausland so.

Unternehmeredition: Wie kann ein Unternehmen vorbeugen, um nicht in Schieflage zu geraten?
Niering: Darauf gibt es keine allgemeingültige Antwort. Allerdings sind es die selbstverständlichen Kontrollfragen, die bei einer kritischen Eigenanalyse zur Vorsorge beitragen können: Wie bin ich aufgestellt gegenüber meinen Kunden? Muss ich mein Produkt verändern bzw. mich neu orientieren? Wie entwickeln sich meine Wettbewerber und der Markt? Habe ich nur ein oder zwei Großkunden und was passiert, wenn einer davon wegfällt? Leider muss man in der Praxis beobachten, dass viele Unternehmer die Beantwortung dieser Fragen scheuen. Gut 75% der Insolvenzen sind vor allem auf individuelle Managementfehler zurückzuführen und stellen sich selten als unvorhersehbares oder unabänderliches Ereignis dar.

Unternehmeredition: Was hat sich an der Arbeit der Insolvenzverwalter geändert?
Niering: Die Tätigkeit des Insolvenzverwalters hat heute viel stärker gestaltenden Charakter. Als unabhängiger Vertreter aller Gläubiger ist er als Mediator zwischen verschiedenen Interessengruppen gefragt. Dabei nehmen die Gläubiger heute stärker an der Verfahrensentwicklung teil und hinterfragen kritisch die Tätigkeit des Insolvenzverwalters. Diesem Informationsbedürfnis haben sich unsere Verbandsmitglieder bereits seit Langem u.a. durch ein elektronisches Gläubigerinformationssystem gestellt, welches die Transparenz unserer Arbeit deutlich erhöht.

Unternehmeredition: Was macht einen guten Insolvenzverwalter aus, und was hat sich hier geändert?
Niering: Er muss erstens ein guter Jurist und zweitens ein guter Kaufmann sein, er muss (sich und andere) gut organisieren und gut mit Menschen umgehen können. Das sind die vier unabdingbaren Voraussetzungen für einen erfolgreichen Insolvenzverwalter. Zudem muss er bereit sein, sich zeitlich weit über das übliche Maß hinaus zu engagieren. Dieses starke persönliche Engagement und die nötige soziale Kompetenz verdeutlichen vielleicht am besten, dass der Insolvenzverwalter anders als früher nicht als Abwickler, sondern als aktiver Gestalter des Restrukturierungsprozesses gefragt ist.

Unternehmeredition: Welche Maßnahmen sind am wichtigsten in der Anfangsphase, wenn der Insolvenzverwalter gerufen wird?
Niering: Die ersten 72 Stunden sind von entscheidender Bedeutung. Schnelles, gut organisiertes und kompetentes Handeln ist gefragt. Für das konkrete Verfahren muss kurzfristig ein Team zusammengestellt werden, denn Insolvenzverwaltung heißt immer auch Teamarbeit. Vor Ort sind Gespräche mit der Geschäftsführung, dem Management und dem Betriebsrat zu führen. Sehr frühzeitig sind auch die Mitarbeiter in einer Betriebsversammlung zu informieren. Neben diesen innerbetrieblichen Maßnahmen geht es zugleich darum, in Gesprächen mit Lieferanten und wichtigen Kunden ggf. verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen und diese trotz der Insolvenz an das Unternehmen zu binden.

Unternehmeredition: Herr Dr. Niering, vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Bernd Frank.
redaktion@unternehmeredition.de


Zur Person: Dr. Christoph Niering
Dr. Christoph Niering ist Mitgründer und Partner der Niering Stock Tömp Insolvenzverwaltungen mit Sitz an sieben Standorten in NRW. Er ist als Sachverständiger im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages und zuletzt bei der Beratung zum ESUG gefragt. Seit 2011 ist er Vorsitzender des Verbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID) und zudem Autor des gerade in 3. Auflage erscheinenden Handbuchs “Wege durch die Unternehmenskrise”. www.nst-inso.com, www.vid.de

Autorenprofil

Dr. Achim Biedermann ist Gastautor.

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