Die Krux bei der Stakeholder-Kommunikation

Der Rücktritt des Vorstandsvorsitzenden der Thyssen-Krupp AG, Dr. Heinrich Hiesinger, sowie ihm nachfolgend des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Ulrich Lehner haben jüngst gezeigt, welche Bedeutung Kommunikation im M&A-Prozess beziehungsweise im Investorengeschäft haben kann. Insbesondere die öffentlichkeitswirksamen Stellungnahmen einzelner US-amerikanischer Investoren werfen Fragen auf – nach ihrer Unternehmenswohlorientierung und der rechtlichen Zulässigkeit.

Rechtliche Koordinaten gelten für alle

Soweit diese wesentlichen Stakeholder in den M&A-Prozess eingebunden wurden und Informationen über das Vorhaben erlangt haben, unterliegen sie – solange und soweit keine öffentliche Meldung über das Vorhaben erfolgt ist – ebenso gesetzlichen Verschwiegen-heitspflichten wie die Unternehmensleitung. Auch ihnen ist es dann verwehrt, öffentlich zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen, solange dies nicht von der Unternehmensleitung erfolgt ist. In diesem Sinn bestimmt die Unternehmensleitung nicht nur die Geschäftspolitik, sondern auch die Kommunikation im Zusammenhang mit der Geschäftspolitik.

Sobald und soweit das M&A-Vorhaben öffentlich ist, mag eine öffentlichkeitswirksame Kommunikation durch die Stakeholder zwar möglich sein – juristische Spielregeln verbleiben dennoch. Für diese Spielregeln haben die Gerichte eine klare Grenze gezogen bei unwahren Tatsachenbehauptungen, geschäftsschädigenden Äußerungen über das Unternehmen sowie ehrverletzenden Äußerungen gegenüber Personen der Geschäftsleitungsorgane. Damit ist es auch Stakeholdern wie etwa aktivistischen Investoren verwehrt, öffentlichkeitswirksame Stellungnahmen abzugeben, die diese Grenzziehung missachten.

Fazit: Konsequenzen ziehen

Das Ergebnis dieses juristischen Koordinatensystems für die Kommunikation im M&A-Prozess ist offensichtlich: Entscheidend ist eine gute und von Beginn an strategisch aufgesetzte Kommunikation innerhalb und außerhalb des Unternehmens. Letztlich sollten Unternehmensleitung und -aufsicht darüber nachdenken, den Versuchen einzelner Stakeholder, die aufgezeigten Spielregeln der Kommunikation zu missachten, Grenzen zu setzen, mitunter auch auf juristischem Weg.


Zur Person

Dr. Stefan Simon ist Rechtsanwalt und Partner der SPITZWEG Partnerschaft mbB. SPITZWEG ist eine interdisziplinäre Sozietät mit Sitz in München, die ihre Mandanten in allen Bereichen des Gesellschafts- und Steuerrechts national und grenzüberschreitend berät. Herr Dr. Simon ist als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht unter anderem auf die Gestaltung von M&A-Projekten sowie die Strukturierungsberatung mittelständischer Unternehmen spezialisiert.

www.spitzweg.com

 

 

Autorenprofil

Dr. Stefan Simon ist Rechtsanwalt und Partner der SPITZWEG Partnerschaft,
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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