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Sonderregeln zur Kurzarbeit werden verlängert

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Die Sonderregelungen der Bundesregierung für die Kurzarbeit sollen nach Plänen der beiden SPD-Minister Olaf Scholz und Hubertus Heil bis Ende des Jahres verlängert werden. Auch im zweiten Halbjahr 2021 sollen Unternehmen weiterhin die vollen Sozialversicherungsbeiträge für ihre Kurzarbeiter aus öffentlichen Kassen erstattet bekommen – auch ohne die Kurzarbeiter dafür in Weiterbildung schicken zu müssen. Bisher war vorgesehen, dass diese Sonderregelungen bis zum 30. Juni auslaufen. Das Bundesarbeitsministerium arbeitet an einer entsprechenden Verordnung, die dann noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden muss.

2,7 Millionen Kurzarbeitende In Deutschland

Im April 2021 waren nach Schätzungen des ifo-Instituts noch 2,7 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Dies bedeutet einen Rückgang von zehn Prozent im Vergleich zum März, wobei das ifo seine Schätzungen nachträglich immer wieder um fünf bis zehn Prozent nach oben oder unten korrigieren musste. Im Jahr 2020 haben die Arbeitsagenturen in Deutschland nach eigenen Angaben rund 22 Mrd. EUR für Kurzarbeit ausgegeben. Davon entfielen fast 10 Mrd. Euro auf die Erstattung der Abgaben für die Sozialversicherungsbeiträge.

Trotz der hohen Anzahl der Kurzarbeiter während der Corona-Pandemie wurden auch 2020 noch knapp 1,7 Milliarden Überstunden von den Beschäftigten geleistet. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervor. Diese Zahl entspricht 41 Stunden pro Kopf und Jahr und entspricht ca. 3,2% des Arbeitsvolumens. Rund 68 Stunden pro Kopf und Jahr fallen durch Krankheitstage aus. Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) erklärte, dass die Zahl der Überstunden seit Jahren sinkt. Seit 1991 habe sich das Volumen halbiert.

Weitere Programme sollen verlängert werden

Nach Aussage von Finanzminister Olaf Scholz sollen auch weitere Corona-Hilfsprogramme der Bundesregierung bis zum Jahresende 2021 verlängert werden. Scholz kündigte dies in der Bundespressekonferenz in Berlin an, machte aber noch keine konkreten Angaben, um welche Programme es sich dabei genau handeln wird.

Klagewelle gegen Corona-Hilfen

Nach einer Befragung von über 1000 Mitgliedsunternehmen sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) eine Klagewelle anrollen. Dabei geht es laut einer Mitteilung des HDE um eine Ungleichbehandlung bei der Bewilligung für die November- und Dezemberhilfen. Die Gastronomie bekomme danach bis zu 75 Prozent des durch die Schließungen in diesem Zeitraum entgangenen Umsatzes vom Staat ersetzt. Der Einzelhandel dagegen werde trotz ähnlicher Belastungen auf den Fixkostenzuschuss bei der Überbrückungshilfe III verwiesen. „Viele Einzelhändler haben seit dem dem 16. Dezember 2020 wegen der Coronamaßnahmen geschlossen. Trotzdem haben sie keinen Anspruch auf die großzügigere November- und Dezemberhilfe. Das ist eine klare Ungleichbehandlung im Vergleich zur Gastronomie“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

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