Schwarm für die Finanzierung

Viele verbinden Schwarmfinanzierungen ausschließlich mit Start-up-Unternehmen. Doch die Befreiungen des Gesetzgebers für Crowdinvesting & Co. bieten auch für mittelständische Unternehmen erhebliches Finanzierungspotenzial.

(© Kanzlei Gündel & Katzorke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)
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Außerdem müssen im VIB jetzt auch Angaben gemacht werden zur Anlegergruppe, auf die die Vermögensanlage abzielt, und zum auf Grundlage des letzten aufgestellten Jahresabschlusses berechneten Verschuldungsgrad des Emittenten – wie auch zur Laufzeit und Kündigungsfrist der Vermögensanlage. Des Weiteren muss das VIB einen Hinweis enthalten, dass kein von der BaFin gebilligter Prospekt erstellt wurde und dass der Anleger weitergehende Informationen unmittelbar vom Anbieter oder Emittenten der Vermögensanlage erhält.

Befreiungen in der Rechnungslegung:

Bei prospektfreien Vermögensanlagen im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 3, 4 und 7 VermAnlG unterhalb der Schwelle von 2,5 Mio. Euro gilt Folgendes:

■ Der Jahresabschluss muss nicht von einem Abschlussprüfer geprüft werden.

■ Es muss kein Lagebericht erstellt werden.

Selbstauskunft und Investitionsgrenzen: Sofern sich das Angebot auch an Privatanleger richtet, müssen diese ab einer Investitionssumme von 1.000 Euro eine Selbstauskunft abgeben, dass sie sich das Investment leisten können. D.h. sie müssen bestätigen, dass sie über ein freies Vermögen von 100.000 Euro verfügen oder erklären, dass sie nicht mehr als das Doppelte ihres monatlichen Nettoeinkommens einsetzen. Für Privatanleger bleibt die Obergrenze für alle Anlagen bei 10.000 Euro.


Zu den Personen

Dr. Matthias Gündel/Christina Gündel/Kanzlei Gündel & Katzorke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (© Privat)
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Dr. Matthias Gündel ist Geschäftsführer der Kanzlei Gündel & Katzorke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Er ist spezialisiert auf das Aktien-, Umwandlungs und Kapitalmarktrecht. Christina Gündel ist als Rechtsanwältin und PR-Referentin seit vielen Jahren im kapitalmarktrechtlichen Umfeld tätig. Ihr Schwerpunkt ist Vertriebsrecht. www.gk-law.de

Autorenprofil

Dr. Matthias Gündel ist Geschäftsführer der Kanzlei Gündel & Katzorke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Er ist spezialisiert auf das Aktien-, Umwandlungs und Kapitalmarktrecht. Christina Gündel ist als Rechtsanwältin und PR-Referentin seit vielen Jahren im kapitalmarktrechtlichen Umfeld tätig. Ihr Schwerpunkt ist Vertriebsrecht.

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