Neue Sanierung aus Brüssel

Braucht Deutschland ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren? Eine Initiative der EU-Kommission hat die schon verebbte Diskussion wiederentfacht. Der EU-Vorschlag enthält Ansätze, die deutschen Unternehmen eine Sanierung erleichtern könnten.

Eine Alternative zur außergerichtlichen Sanierung stellt in solchen Situationen derzeit allein das Insolvenzverfahren (insbesondere in Eigenverwaltung) dar, in dem dissentierende Gläubiger im Rahmen eines sogenannten Insolvenzplans von der Mehrheit überstimmt werden können. Es kann bei Bestehen drohender Zahlungsunfähigkeit bereits in einem recht frühen Krisenstadium freiwillig beschritten werden. Bei guter Vorbereitung und Abstimmung mit den wesentlichen Gläubigern lassen sich Unternehmen und Rechtsträger mittels eines Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung erhalten und beachtliche Befriedigungsquoten für die Gläubiger erzielen. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist also mitnichten stets mit dem Verlust der Kontrolle über das Unternehmen oder dessen Zerschlagung gleichzusetzen.

Alternative: Sanierung im Insolvenzverfahren

Gleichwohl wird es zumeist erst eingeleitet, wenn es aufgrund eingetretener Zahlungsunfähigkeit für eine Sanierung unter Erhalt des Rechtsträgers (fast) schon zu spät ist. Der Grund für die späte Insolvenzantragstellung liegt wohl darin, dass das Insolvenzverfahren mit Kosten, einer negativen Publizität, einem erhöhten Liquiditätsbedarf (viele liefern nur noch gegen Vorkasse), dem Risiko des Kontrollverlusts für den Gesellschafter, aber auch für die Geschäftsführung und der Realisierung von Haftungsrisiken verbunden ist. Entsprechend ist die Einleitung eines Insolvenzverfahrens trotz der sich eigentlich bietenden Sanierungsmöglichkeiten mit dem Stigma des Scheiterns belegt, was wiederum den Trend zur späten Antragstellung verstärkt.

Initiative der EU

Die EU hat sich dieses europaweit zu beobachtenden Problems nun angenommen und forciert in den Mitgliedstaaten die Implementierung von früh zugänglichen und wenig reglementierten Sanierungsverfahren. Hintergrund dieser Initiative ist die Harmonisierung der Rechtssysteme, um Unsicherheiten für grenzüberschreitende Investitionstätigkeiten auszuräumen. In ihrer Empfehlung vom März 2014 hat die EU-Kommission eine mögliche Ausgestaltung des Sanierungsverfahrens vorgestellt. Ein entsprechender Legislativentwurf wird momentan ausgearbeitet.

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