Nachfolge aus den eigenen Reihen

Erfolg braucht Köpfe mit Charakter. Dies gilt umso mehr, wenn die oberste operative Leitungsebene zu besetzen ist. Unternehmen sind gut beraten, im Rahmen der Nachfolge Kandidaten aus den eigenen Reihen ebenso auf Vorstandsfähigkeit prüfen zu lassen.

Gemäß Aktiengesetz ist es die hoheitliche Aufgabe des Aufsichtsrats, gemäß Satzung sollte es die eines starken Beirats sein, und Firmeninhaber sehen es nicht nur im Rahmen der Nachfolge zu Recht als ihre ureigene Aufgabe an: die Auswahl und Besetzung der obersten Leitungsebene mit den fachlich wie charakterlich geeignetsten Kandidaten. Denn die Besetzung von Schlüsselpositionen ist eine der bedeutendsten strategischen Entscheidungen. Dies gilt für das Headhunting nach externen Kandidaten ebenso wie für hausinterne Berufungen.

Interne Kandidaten müssen sich den definierten Anforderungen gleichermaßen stellen, insbesondere dann, wenn es priorisiertes Ziel ist, bei der Nachfolge das Top-Führungsgremium aus den eigenen Reihen zu besetzen. Die Vorstandsbesetzung aus den eigenen Reihen ist jedoch brisant. Relevant ist sie immer dann, wenn das interne Kandidatenportfolio verheißungsvoll ist.

Objektivität ist Grundvoraussetzung

Professionalität ist Voraussetzung für erfolgreiches Wirken. Professionalität bedeutet, mit der erforderlichen Unvoreingenommenheit Personen gegenüber zu agieren. Sie bedeutet auch, dem Mandat, d.h. dem konkreten Projektauftrag, gerecht zu werden. Das gilt vor allem, wenn sich auch Kandidaten aus dem Gesellschafterkreis der Herausforderung stellen. Eine tatsächliche Gleichbehandlung aller Kandidaten ist umso bedeutender, als das Gremium zu keinem Zeitpunkt sein eigenes Wirken als eben neutrales Gremium konterkarieren darf.

Daher kommt der personellen Zusammensetzung des neutralen Gremiums entscheidende Bedeutung zu. Erfahrungsgemäß sind Unternehmen gut beraten, wenn das Team aus einem unabhängigen branchenaffinen Top-Manager und gegebenenfalls einem ebenso unabhängigen aktiven Aufsichtsratsvorsitzenden eines Unternehmens gleicher Größenordnung sowie einem psychologischen Gutachter mit Unternehmer- oder Management-Vita und einem in der Evaluierung von Vorstandskandidaten erfahrenen Executive Search Advisor besteht, der das Gremium koordiniert. Denn erst breite Kompetenzen und die Unabhängigkeit des Gremiums ermöglichen die für einen fairen Prozess erforderliche Objektivität und Neutralität.

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