Too Many to Fail!

Das Jahr 2012 begann mit einem doppelten Paukenschlag. Den ersten – Petroplus – bekam niemand mit. Der zweite wurde mit dem Kürzel “Schlecker-Frauen” berühmt. Beide sagen etwas aus über das Restrukturierungsumfeld.

Petroplus: Insolvenz eines Raffineriebetreibers
Das in der Schweiz börsennotierte Unternehmen hatte sieben eigene Raffineriebetriebe in sechs Ländern und ein Umsatzvolumen von über 20 Mrd. EUR. Petroplus hatte Anleihen im Volumen von über 1,75 Mrd. USD begeben, neben einer Bankfinanzierung von schon 1,1 Mrd. USD (Comitted Lines)1. Ohne jede Vorbereitung wurde diese Gruppe aus heiterem Himmel in die Pleite gerissen. In allen Ländern wurden unterschiedliche Verfahren angeordnet und unterschiedliche Verwalter eingesetzt. Hier zeigte sich einmal mehr, dass wir weit entfernt davon sind, einen koordinierten Ablauf einer europaweiten Konzerninsolvenz zu gewährleisten. Was kann der Mittelständler daraus lernen? Immerhin eines: Zur Pleite kam es wohl deshalb so plötzlich, weil die Sicherheiten, bestehend aus Rohöl, deutlich über dem Kreditvolumen lagen: Weitere Liquiditätshilfen sollte man nur erwarten, wenn die Zerschlagung nicht kommerziell attraktiver ist. Das gilt letztlich im Großen wie im Kleinen.

Schlecker: Autistische Haltung bis zum Untergang
Wer keine Finanzierung hat, bekommt auch keine mehr. Das ließe sich – als eine von mehreren Lehren – aus dem Fall Schlecker ableiten. Das außergewöhnlichste an diesem Fall war wohl, dass praktisch keine Vorberatung stattgefunden hatte. Anton Schlecker scheint die ihm gelegentlich vorgeworfene autistische Haltung bis zum Untergang durchgezogen zu haben. Das verschlug vielen in der Szene den Atem, ebenso wie der Umstand, dass das gesamte operative Geschäft tatsächlich als Einzelunternehmen geführt und insolvent wurde. Der Mittelständler kratzt sich am Kopf und lernt: Größe schützt vor dem Vermögensverlust nicht. Was die Unternehmensstrukturen angeht jedoch, ist ein höchst fragwürdiger Effekt zu bemerken: Offenbar gilt nicht Too Big to Fail, sondern Too Many to Fail! Die vielen, vielen “Schlecker-Frauen” jedenfalls werden ihren Platz in der Wirtschaftsgeschichte behalten. Wieder einmal treibt es die Politik mit ihrem Instrumentenkasten von Bürgschaften und anderen finanziellen Hilfen genau dann an, aber vermutlich auch eben nur dann, wenn es um möglichst viele “Arbeitsplätze” geht und die Unternehmensmarke bekannt ist. Schlechte Nachrichten für den volkswirtschaftlich bedeutsamen Maschinenbauer oder Zulieferbetrieb, der bei eigenen Schwierigkeiten über die Unbekanntheit seines tradierten Namens stolpert. Wer weiß, wie lange sich Bürgschaftsverfahren in den einzelnen Bundesländern für gewöhnlich hinziehen, ärgert sich besonders über derartige Vorzugsbehandlungen.

ESUG: Ein echter Paradigmenwechsel
Kaum war der Nebel über diesen Kanonenböllern verzogen, trat das lang erwartete neue Insolvenzverfahren in Kraft. Ein echter Paradigmenwechsel, bekannt unter dem Kürzel des Gesetzesvorhabens: ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen). Die “Schicksalsfrage” der Unternehmensinsolvenz sollen nun die Gläubiger mit entscheiden. Der Gesetzgeber hat sich dabei einen einfachen, aber besonders wirksamen Trick einfallen lassen: Die Einstimmigkeit in einem vor der Bestellung des Insolvenzverwalters oder Sachwalters bei Eigenverwaltung bereits konstituierten Gläubigerausschuss. Die Praxis ahnte es schon, und es kam, wie es etwa im Fall Q-Cells öffentlich nachzuverfolgen war: Kaum angesprochen hat jeder einen Einfall, das Gericht wird bestimmt von Mitgliedern eines Gläubigerausschusses, den es eigentlich noch gar nicht geben kann. Jedem fällt ein passender Kandidat ein, Messer werden gewetzt, wo sich in der Regel schon eine ganze Weile lang Stakeholder um die Sanierung gestritten hatten.

Herausforderung Schlichterauswahl
Der Dissens ist das Wesensmerkmal der Unternehmensrestrukturierung: Am Anfang eines jeden Prozesses steht die Feststellung, dass nicht mehr genug für alle da ist. Umso interessanter ist es nun, dass sich genau in der Frage, wer denn der geeignete Schlichter der gegenläufigen Interessen sein kann, die verfeindeten Gruppen ausnahmslos einig werden müssen. Es ist spannend zu beobachten, wie heftig dies in den einen Fällen misslingt, wie elegant jedoch in einzelnen anderen Fällen ein solcher Ablauf erfolgen kann. So hat etwa im Fall des Solarmodulherstellers Sovello ein “präsumtiver” Gläubigerausschuss getagt und gar einen “Beauty Contest” zweier möglicher Verwalter abgehalten. Anschließend wurde dem zuständigen Gericht eine einstimmige Empfehlung mit entsprechender Begründung abgegeben.

Anleihen und Restrukturierung
Im vergangenen Jahr wurde die Forderung nach geeigneten Instrumenten aufgestellt, um die in Mode gekommene Finanzierungsform der Anleihe auch in Krisenfällen bewältigen zu können. Nur bei dieser Finanzierungsform lässt sich sicher vorhersagen, dass Einstimmigkeit nicht erreichbar ist: Es sind schlicht nicht alle Gläubiger auffindbar. Das Schuldverschreibungsgesetz sollte dies richten. Gleichwohl hat schon in den ersten Fällen von dessen Anwendung das OLG Frankfurt einen Strich durch die Rechnung gemacht. Pfleiderer und in der Folge auch Q-Cells mussten doch insolvenzgerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Den Mittelständler dürfte dies nicht betreffen. Bei einer von einer deutschen Emittentin aufgelegten Anleihe nach deutschem Recht ist das Schuldverschreibungsgesetz anwendbar. Denn ohne großes Tamtam hat der Gesetzgeber, den Forderungen der Praxis folgend, ein Instrument geschaffen, mit dem der Mittelständler Verhandlungen über Zugeständnisse in einer Weise führen kann, die bisher nur in einem überschaubaren Bankenkreis denkbar waren: nämlich ohne eine Insolvenz und damit einen Goodwillschaden für das Unternehmen! Allerdings nicht diskret. Denn Anleihen sind naturgemäß öffentlich, und so müssen auch Restrukturierungen öffentlich stattfinden.

Autorenprofil

Dr. Frank Nikolaus (nikolaus@nikolausco.com) ist Managing Partner der Investmentbank-Boutique Nikolaus & Co. LLP ( www.nikolausco.com) und ehrenamtlich Vorsitzender der Gesellschaft für Restrukturierung TMA Deutschland e.V. (www.tma-deutschland.org).

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