Eterna geht in StaRUG-Verfahren

Eterna geht in StaRUG-Verfahren
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Der Hemdenhersteller Eterna Mode Holding GmbH (Eterna) startet den Versuch einer Restrukturierung seiner Verbindlichkeiten. Hierzu wurde der Antrag auf die Eröffnung eines Sanierungsverfahrens nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) gestellt. Dies teilte das Passauer Unternehmen in einer Adhoc-Meldung mit.

Eterna kämpft schon seit vielen Jahren mit seiner Finanzierung. Die Corona-Krise hat die Situation weiter verschlechtert, denn die Shops als wichtiger Vertriebsweg waren zeitweise geschlossen. Der Umsatz sank 2020 um rund 25% auf 78,7 Mio. EUR. Im ersten Quartal 2021 ging es noch weiter bergab. Nun soll ein deutlicher Schuldenschnitt der ausgegebenen Anleihe erfolgen, begleitet von einer Kapitalspritze des Hauptgesellschafters – einem Fonds des Private-Equity-Hauses Quadriga . Auf diese Weise erhofft sich das Modeunternehmen einen Befreiungsschlag, um eine drohende Insolvenz abzuwenden.

Mehrere Gläubigergruppen

Die Situation von Eterna gestaltet sich schwierig, da das Unternehmen neben sinkenden Umsätzen auch Probleme mit der Bedienung eines Schuldscheins mit dem Volumen von 25 Mio. EUR und einer Mittelstandsanleihe in gleicher Höhe hat. In der Folge musste Eterna sich mit zwei verschiedenen Gläubigergruppen einigen. Mit den Anleihegläubigern wurde verhandelt, ob die Zinsen ab 1. März 2021 erst endfällig gezahlt werden. Die Laufzeit des Schuldscheins wurde Anfang 2021 um ein halbes Jahr bis Juni 2023 verlängert. Nach der Vorlage der Zahlen des ersten Quartals 2021 musste Eterna auf Druck der Schuldscheingläubiger ein IDW-S6-Gutachten (Sanierungsgutachten) erstellen lassen, um die Zukunftsaussichten zu beurteilen. Eines der Ergebnisse war laut Eterna, dass „die Notwendigkeit einer Sanierung der Passivseite der Bilanz der Eterna Mode Holding GmbH besteht“.

Anleihegläubiger sollen auf 90% verzichten

Diesen Schritt geht das Unternehmen nun, indem es beim Gericht einen Restrukturierungsplan eingereicht hat. Bestandteil dieses Plans ist unter anderem, dass die Anleihegläubiger auf 90% ihrer Forderungen verzichten. Weiterhin verzichtet Hauptgesellschafter Quadriga auf ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 32,3 Mio. EUR. Darüber hinaus ist Quadriga bereit, die vorgesehene Quote der Restrukturierung zu übernehmen und zusätzliches Eigenkapital zur Verfügung zu stellen, das auch zur Finanzierung des operativen Geschäfts eingesetzt werden soll. Nach Auskunft von Eterna haben „die Schuldscheingläubiger zu erkennen gegeben, dass sie grundsätzlich weiterhin bereit sind, die operativ tätige Eterna Mode GmbH als Finanzierungspartner zu begleiten“. Die Entscheidung über den Sanierungsplan soll bis Mitte September 2021 fallen.
Im Gegensatz zu anderen StaRUG-Verfahren, die seit dem Erlass des Gesetzes abgeschlossen wurden, wurde der Fall Eterna sehr aktiv in die Öffentlichkeit getragen. Dabei ist einer der Vorteile des StaRUG für die Unternehmen, dass es keine Veröffentlichungspflicht gibt.

Autorenprofil

Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.

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