Corona-Hilfen werden verlängert

Einige Hilfsprogramme zur Bewältigung der Auswirkungen der Coronapandemie sind durch die Bundesregierung verlängert worden.
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Einige Hilfsprogramme zur Bewältigung der Auswirkungen der Coronapandemie sind durch die Bundesregierung verlängert worden. Wenige Tage vor der Bundestagswahl war nicht zu erwarten, dass Förderprogramme auslaufen. So gilt der erleichterte Zugang zur Kurzarbeit nun bis zum Ende des Jahres. Damit müssen weiterhin nur zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von einem Arbeitsausfall betroffen sein, damit der Betrieb Kurzarbeit anmelden kann. Weiterhin werden den Arbeitgebern weiterhin die Sozialbeiträge bei Kurzarbeit in voller Höhe durch die Bundesagentur für Arbeit erstattet. Beschäftigte von Unternehmen, in denen die Kurzarbeit angewendet wird, erhalten mindestens 60% des ausgefallenen Nettolohns. Je nach Bezugsdauer kann das Kurzarbeitergeld auf maximal 87% steigen.

18 Mrd. EUR für Kurzarbeit in diesem Jahr

Die Mehrausgaben für die Verlängerung werden auf rund 1,2 Mrd. EUR beziffert. Allein 2021 hat die Bundesagentur für Arbeit nach Angaben eines Sprechers rund 18 Mrd. EUR für die Sonderregeln zur Kurzarbeit ausgegeben. Davon seien rund 10,8 Mrd. EUR für Kurzarbeitergeld und rund 7,2 Mrd. EUR zur Erstattung der Sozialbeiträge geflossen. Ursprünglich wurde der erleichterte Zugang zur Kurzarbeit wegen der Coronakrise im März 2020 eingeführt. Inzwischen gibt es verstärkt kritische Stimmen, da immer mehr Anträge auf Kurzarbeit nicht im Zusammenhang mit der Coronapandemie stehen. So beantragen auch Betriebe des Automotivesektors Kurzarbeit aufgrund der Lieferprobleme bei Computerchips.

Überbrückungshilfe III plus verlängert

Die Bundesregierung hat weiterhin beschlossen, die Überbrückungshilfe III Plus bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Antragsberechtigt sind weiterhin Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30%. Von Umsatzeinbußen betroffene Unternehmen und Soloselbstständige können auch über den 30. September hinaus bis zum 31. Dezember 2021 Hilfen erhalten. Die Antragstellung erfolgt erneut durch „prüfende Dritte“ – also beispielsweise Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater – über die bekannte Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Nicht verlängert wird allerdings die sogenannte Restart-Prämie. Mit dieser Leistung sollten Unternehmen dazu animiert werden, wieder mehr Personal einzustellen.

Autorenprofil

Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.

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