IWH befürchtet mehr Insolvenzen

Unternehmensinsolvenzen
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Die Zahl der Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften lag im August nach Schätzungen des Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle e.V. (IWH) erneut über dem Niveau vor der Coronapandemie. Allerdings seien die Zahlen den zweiten Monat in Folge leicht zurückgegangen. Für das vierte Quartal rechnet das IWH allerdings mit steigenden Insolvenzzahlen.

Die Zahl der Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften in Deutschland lag im August rund 40% über den Zahlen des Vorjahres und zugleich auch fast 10% über dem August-Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019, also vor der Coronapandemie. Die aktuelle Analyse des IWH zeigt, dass in den größten 10% der Unternehmen, deren Insolvenz im August gemeldet wurde annähernd 12.0000 Arbeitsplätze betroffen waren. Auch dieser Wert liege über dem Niveau der Vor-Corona-Zeit. Die meisten betroffenen Arbeitsplätze entfallen im August auf Insolvenzen in den Bereichen Industrie, Handel und unternehmensnahe Dienstleistungen.

Anstieg im vierten Quartal

Die Frühindikatoren der IWH-Insolvenzprognose zeigen im August den höchsten Wert seit Beginn der Berechnung im Januar 2020 an. Ein neuer Höchstwert wird laut IWH dabei für den Bausektor erreicht. Die Frühindikatoren hätten für Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen jeweils neue Höchstwerte erreicht. „Die Insolvenzzahlen haben sich in den vergangenen Monaten auf leicht erhöhtem Niveau stabilisiert“, sagt Steffen Müller, Leiter der IWH-Abteilung Strukturwandel und Produktivität sowie der dort angesiedelten Insolvenzforschung. Auch für den Monat September bleibt die IWH-Insolvenzforschung bei ihrer Prognose stabiler Insolvenzzahlen. „Für den Fall, dass die Insolvenzfrühindikatoren im September abermals stark erhöht ausfallen, rechnen wir mit spürbar steigenden Insolvenzzahlen im vierten Quartal des Jahres“, fährt Müller fort.

Klassisches Insolvenzrecht gilt wieder ab September

Ab diesem Monat gelten wieder alle bekannten und normalen Regelungen des Insolvenzrechts in Deutschland. Während der Zeiten der Coronapandemie und des Ukraine-Kriegs galten Sonderregelungen und Ausnahmen, die zu einem erheblichen Absinken der Insolvenzanmeldungen führten. Zuletzt war Ende 2022 aufgrund der explodierenden Energiepreise der Prognosezeitraum für die Überschuldungsprognose auf vier Monate verkürzt worden. Diese Regelungen sind bis zum 31. Dezember 2023 befristet. Rein technisch greift die alte Regelung aber schon ab September dieses Jahres, da der vierte Monat des Prognosezeitraums bereits im Jahr 2024 liegt. Experten rechnen damit, dass es in diesen Wochen zu einem erhöhten Beratungsaufwand durch Anfragen von kriselnden Unternehmen kommen wird.

Autorenprofil

Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.

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