Internationale Mitarbeitereinsätze gehören für viele Unternehmen zum Tagesgeschäft und sind ein Muss für Firmen, die den Schritt über die deutschen Grenzen wagen. Was es dabei zu beachten gilt.
Rettungsring im Notfall
Bei Auslandstätigkeiten ist es erforderlich, sich mit den internationalen Regelungen im Sozialversicherungsrecht auseinanderzusetzen. Nur so kann das Risiko der Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in mehr als einem Land ausgeschlossen und eine spätere Inanspruchnahme durch in- oder ausländische Sozialversicherungsträger vermieden werden. Eine sorgfältige Planung der Arbeitnehmerentsendung ist daher auch für die Sozialversicherung erforderlich.
Zentrale Koordinierung sichert Erfolg
Um innerbetriebliche Risiken zu vermeiden und den Erfolg einer internationalen Arbeitnehmertätigkeit zu gewährleisten, empfiehlt sich eine Zusammenarbeit zwischen Personal- und Steuerwesen unter Einbindung des jeweiligen Fachbereichs. Personalwirtschaftliche und steuerliche Fragen der Auslandstätigkeit stellen sich schon in der Planungsphase, über die Entsendedauer hinweg bis zur Rückkehr des Mitarbeiters und seine Wiedereingliederung in das Unternehmen. Deshalb empfiehlt es sich, einen zentralen Auslandskoordinator im Unternehmen zu installieren, der die Entsendung eines Mitarbeiters von Anfang bis Ende im Auge hat, rechtzeitig Gefahren und Risiken erkennt und Synergien schöpft.
Fazit
Unternehmen, die internationale Mitarbeitereinsätze planen, bei denen dies aber nicht an der Tagesordnung ist, sollten sich rechtzeitig mit den vielfältigen Fragestellungen beschäftigen und sich qualifizierte Unterstützung von außen besorgen, damit sie sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren und einen erfolgreichen Auslandseinsatz erreichen können. Wichtig ist hierbei eine professionelle Vorbereitung (PrePat), kompetente Betreuung (ExPat/ImPat) bis hin zur systematischen Wiedereingliederung des Mitarbeiters nach dem Auslandseinsatz (RePat).
Zur Person
Klaus Strohner ist Rechtsanwalt und Partner der optegra GmbH & Co. KG in Köln. Seine Schwerpunkte sind seit 20 Jahren die Besteuerung von Arbeitnehmern aus Unternehmenssicht in sämtlichen personalwirtschaftlich relevanten Steuerfragen. Herr Strohner berät insbesondere mittelständische Unternehmen sowie Großunternehmen aller Branchen.