Internationale Mitarbeitereinsätze

Internationale Mitarbeitereinsätze gehören für viele Unternehmen zum Tages­geschäft und sind ein Muss für Firmen, die den Schritt über die deut­schen Grenzen wagen. Was es dabei zu beachten gilt.

Attraktive Rahmenbedingungen motivieren

Ein Vertrag, der einem Arbeitnehmern für internationale Mitarbeitereinsätze angemessene und attraktive Bedingungen bietet, kann einen Anreiz darstellen. Er kann Mitarbeiter motivieren, eine im Interesse des Unternehmens liegende Auslandstätigkeit aufzunehmen. Arbeitnehmerentsendungen kommen in verschiedenen Konstellationen vor. Die Abordnung für eine Auslandsdienstreise ist die kürzeste Form der Auslandstätigkeit. Häufig kommt es auch bei Montage- und Baustelleneinsätzen zum Auslandseinsatz. Bei einer Entsendung (mittelfristige Auslandstätigkeit, in der Regel ein bis vier Jahre) bleibt häufig der Arbeitsvertrag mit dem entsendenden Arbeitgeber bestehen. Der Auslandseinsatz wird in einem Zusatzvertrag (Entsendevertrag) gesondert geregelt. Bei einer Versetzung (langfristige Auslandstätigkeit) hingegen schließt der Mitarbeiter einen eigenständigen Arbeitsvertrag mit der Auslandsgesellschaft (meist Tochtergesellschaft).

Richtiger steuerlicher Ansatz fördert die Zufriedenheit

Die Art und Weise, wie mit Steuern während eines Arbeitseinsatzes im Ausland verfahren wird, sollte Bestandteil einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Unternehmen und entsandtem Arbeitnehmer sein. Denn nur so kann die ordnungsgemäße Versteuerung in In- und Ausland sichergestellt werden. Allgemeine Formulierungen wie „Dem Mitarbeiter sollen durch seinen Auslandseinsatz keine steuerlichen Vor- oder Nachteile entstehen“ sind nicht zu empfehlen, da dem Arbeitnehmer in der Regel die tatsächliche Ausgestaltung eines Steuerausgleichs unklar ist. Vielmehr sollte eine Ausgleichszusage eindeutig und umfassend sein. Neben der Festlegung der Art einer Ausgleichszusage und den allgemeinen Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten Bestimmungen hinsichtlich der praktischen Abwicklung eindeutig erfolgen. Insbesondere sollte geklärt werden, wer wann welche Steuern zu zahlen hat.

Vermeiden einer Doppelbesteuerung

Bei einem Arbeitnehmer, der längere Zeit im Ausland tätig wird, können unter­schiedliche steuerliche Probleme entstehen, wenn sowohl Deutschland als auch der jeweilige Tätig­keitsstaat Steuern verlangt. Ist ein Arbeitnehmer im Rahmen eines Auslandseinsatzes weiterhin in Deutschland steuerpflichtig, löst dies regelmäßig eine doppelte Besteuerung der Arbeitsver­gütung aus, weil Staaten nicht nur Perso­nen, die in ihrem Staat ansässig sind, be­steuern, sondern auch die in ihrem Territo­rium erzielten Einkünfte (Quellenbesteue­rung). Daraus folgt, dass der Staat, in dem der Arbeitnehmer tätig ist, regelmäßig auch ein Besteuerungsrecht für den ge­zahlten Lohn für sich in Anspruch nehmen kann. Doppelbesteuerungsabkommen helfen, eine doppelte Besteuerung der Arbeitsvergütung in Deutschland und im Tätigkeitsstaat zu vermeiden.

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