Fallstrick Betriebsprüfung

Compliance gewinnt weltweit immer mehr an Bedeutung. Außerdem wollen die meisten Nationalstaaten ihr Steueraufkommen sichern. Immer öfter greifen Behörden deswegen auf steuerliche Betriebsprüfungen zurück, um verdeckte Korruptionszahlungen aufzudecken.

In jedem zweiten Land gehen mittlerweile Steuerprüfer verdeckten Korruptionszahlungen nach. Das ist Ergebnis der Studie „Tax, Compliance & Investigations“ der Beratungsgesellschaft WTS. Sie hatte dafür die Art der Korruptionsfahndung in 38 „Schlüssel-Ländern“ untersucht, darunter Österreich und Deutschland, aber auch Indonesien, Trinidad oder Georgien.

Vor allem auf Zahlungen, die als „Betriebsausgaben“ geltend gemacht wurden, haben es die Behörden demnach abgesehen. WTS rät den Unternehmen deshalb dringend, ihre Compliance-Management-Systeme zu überprüfen. Denn das Bewusstsein, über Steuerfahnder ins Fadenkreuz der Ermittler zu geraten, sei bei vielen noch nicht ausgeprägt: 61 Prozent schätzen die Gefahr als sehr gering ein. Dabei gehen die Behörden bereits in jedem zweiten befragten Land genauso vor. Auch die Verlagerung einer Tochtergesellschaft ins Ausland bringt nichts: 42 Prozent der Länder müssen Vergehen an die dortigen Behörden weitermelden, etwa Brasilien, Finnland, Ungarn oder Italien. Gerade die länderübergreifende Zusammenarbeit werde laut WTS in den nächsten Jahren noch zunehmen.

Auch wenn Korruption zufällig aufgedeckt wird, besteht in 74 Prozent der Länder eine Meldepflicht an die Strafbehörden. In 84 Prozent der Länder wird in jedem Fall ermittelt, ungeachtet eines Mindestbetrags an hinterzogenem Geld. In 75 Prozent der Länder existiert ein Unternehmensstrafrecht. Die Sanktionen variieren dabei stark: In Griechenland drohen bis zu 20 Jahre Haft, in Ungarn zehn Jahre. Auch die Geldstrafen sind unterschiedlich. www.wts.de

Die Studie finden Sie hier.

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