Erbschaftsteuer zum Abwinken

Minimalinvasiv. Zügig. So wollte das BMF auf das  Urteil aus Karlsruhe zur Erbschaftsteuer reagieren. Stattdessen Stillstand. Und immer wildere Vorschläge. Die letzten fünf Monate der gerichtlichen Übergangsfrist werden den Mittelstand enervieren: Abwarten oder handeln?

In dem Mitte 2015 präsentierten Regierungsentwurf zur Erbschaftsteuer wurde so ziemlich jeder Reformvorschlag verwurstet, der in den Monaten zuvor unterbreitet worden war. Vielleicht sollte das eine breite Zustimmung sichern. Nüchtern betrachtet ist das Ergebnis ein unsystematisches und praxisfernes Bürokratiemonstrum. Da treten die eklatanten Steuerverschärfungen, die der „große“ Mittelstand danach zu erdulden hätte, schon fast in den Hintergrund. Insofern verwundert es kaum, dass bei der Anhörung im Finanzausschuss kein einziger Sachverständiger dem Vorschlag Verfassungsmäßigkeit attestieren wollte.

Reform der Erbschaftsteuer in der Sackgasse?

Und wenn sogar die Grünen, die in einigen Fällen als Verschonungsvoraussetzung vorgesehene vierzigjährige (!) Unveränderlichkeit bestimmter Regelungen im Gesellschaftsvertrag als „wirtschaftspolitischen Irrsinn“ (Paus) bezeichnen, muss man sich schon fragen, was der Regierungsentwurf noch mit der von Wolfgang Schäuble am 24. November 2015 im Bundestag bemühten „Regel der Klugheit“ zu tun hat. Danach, so der Minister, müsse man bei der Erbschaftsteuer angesichts der Globalisierung doch stets auch die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts im Auge haben. Bezeichnenderweise verweigern danach selbst innerhalb der Unionsfraktion einige mittelstandsnahe Parlamentarier die Gefolgschaft. So steckt das Gesetzgebungsverfahren fest, seit über vier Monaten. Da mag einem der Glaube fehlen, als es kürzlich hieß, Ministerium, Fraktionen und Bundesländer befänden sich in der „Endphase der Gespräche“ zur Erbschafsteuer. Am Ende scheint nur eines angelangt zu sein – der Reformentwurf der Bundesregierung.

Hinter jeder Ecke lauern ein paar Richtungen

Im selben Maße, wie der Regierungsvorschlag in den letzten Monaten auf Sachebene zerlegt worden ist, hat der Kampf um die mediale Lufthoheit an Fahrt aufgenommen. Je extremer, desto lauter. Eben diese gesellschaftspolitischen Fliehkräfte, die am langen Ende einer Einigung im Wege stehen könnten, wollte Schäuble mit der Devise „Minimalinvasiv. Zügig.“ vermeiden. Nun schlagen also Hochschullehrer vor, den Staat im Erbfall kurzerhand zum Mitgesellschafter von Familienunternehmen zu machen, um über „zehn bis 15 Jahre“ aus den Gewinnen die Erbschaftsteuer zu tilgen (Bareis). Andere Professoren träumen davon, das ganze Thema mit einer Hundertprozentsteuer, quasi einer Enteignung von Todes wegen, lösen zu können: Die Gesamtheit aller Erbschaften könne dann ja an alle Erbberechtigten mit gleichen Anteilen verteilt werden (Kirsch). Immerhin: Damit würde man jedenfalls dem Sondervotum dreier Verfassungsrichter gerecht, die die sozialstaatliche „Gerechtigkeitsdimension“ der Erbschaftsteuer hervorgehoben hatten. Das ist höchstrichterlich abgesegneter Zündstoff für die ohnehin ideologisch aufgeladene Diskussion.

1
2
Vorheriger ArtikelChinesische M&A in Deutschland
Nächster ArtikelNeue Sterne am Himmel