„Diese Steueranpassung trifft wirklich jeden“

Ebner Stolz über das positive Momentum der ersten allgemeinen Steuersenkung seit 1968.

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Bei der Verkündung des großen Corona-Hilfspakets für die deutsche Wirtschaft am 03. Juni gelang der Bundesregierung eine faustdicke Überraschung: Mit einer temporären Senkung der Umsatzsteuer für das zweite Halbjahr 2020 hatten selbst Experten nicht gerechnet. Unternehmeredition-Redakteur Alexander Görbing sprach mit dem Umsatzsteuerexperten Robert Backes von der Großkanzlei Ebner Stolz.

Erste Absenkung der Umsatzsteuer seit 1968

Seit der Einführung des neuen Umsatzsteuersystems im Jahr 1968 ist es die erste allgemeine Absenkung des Steuersatzes. Es gab auch im Vorfeld keine Anzeichen für diesen Schritt – dominiert wurde die öffentliche Debatte durch die umstrittene Auto-Kaufprämie. Seit der Veröffentlichung ist in der deutschen Unternehmenslandschaft Hektik ausgebrochen, denn die Umsetzung der neuen Vorschriften in kürzester Zeit ist eine anspruchsvolle Aufgabe – schließlich gelten die reduzierten Sätze schon ab dem 1.7.2020.

Fast 2.000 Teilnehmer bei Online-Webinaren

„Das ist eine absolute Sondersituation. Diese Steueranpassung trifft wirklich jeden Wirtschaftsbereich“, erklärt Robert Backes. So war es nicht weiter verwunderlich, dass es bei einem ersten kurzfristig angesetzten Online-Seminar für Klienten zu diesem Thema knapp 1.000 Teilnehmer gab. Auch beim zweiten Webinar wollten erneut über 1.000 Unternehmer über die aktuellen Regelungen informiert werden. Für das Team von Ebner Stolz war das große Echo eine Bestätigung dafür, dass sie mit der schnellen Reaktion den Nerv der Klienten getroffen hatten. „Bei den Seminaren wurden sehr viele allgemeine Themen angesprochen. Es gab sehr viel Klärungsbedarf bei der korrekten praktischen Umsetzung. Dazu gehörte beispielsweise die Behandlung von Anzahlungen und Dauerleistungen oder die simple Frage, welche Formulare nun zu verwenden seien“, erklärt Backes.

Nicht jeder einzelne Preis muss geändert werden

Angesprochen wurde in den Webinaren auch immer wieder die Frage, ob nun Preise geändert werden müssen oder nicht. „Streng genommen müssen beispielsweise im Einzelhandel die Preise nicht einzeln angepasst werden. Es reicht unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Aushang im Geschäft, der auf die Berücksichtigung der Reduzierung der Mehrwertsteuer hinweist. Ein wichtiger Knackpunkt ist aber die Ausweisung der Mehrwertsteuer auf dem Kassenbon. Hier müssen die Angaben unbedingt stimmen, sonst muss die höhere Steuer an das Finanzamt gezahlt werden“, führt Backes aus. Dies ziehe unweigerlich nach sich, dass die Kassensysteme anzupassen sind.

Kurze Zeit zur Vorbereitung problematisch

„Den Betrieben bleibt nur wenig Zeit für die Umsetzung der neuen Umsatzsteuer-Regelungen. Viele unserer Klienten haben zuerst ihren IT-Partner angerufen, bevor sie mit uns Kontakt aufnahmen. Die Anpassung der jeweiligen Software ist absolut zeitkritisch, da hier externe Dienstleister gefordert sind“, erklärt Backes weiter. Stammdaten müssen angepasst und Schnittstellen überprüft werden und dann seien auch noch Probeläufe erforderlich. In SAP sind zum Beispiel auf Grund der Steueränderung 13 neue Steuerschlüssel anzulegen – hier sei ein hoher Aufwand bei der Umstellung zu erwarten. Auch Dauerbuchungen in den ERP-Systemen müssten zeitnah korrigiert werden

„Betriebsprüfungen könnten spannend werden“

Bei der zeitnahen Umsetzung der neuen Regelungen dürften nach Ansicht von Backes kleine Unternehmen oder Betriebe mit wenigen standardisierten Produkten wie beispielsweise bestimmte Automotive-Zulieferer geringere Probleme haben. Mit größeren Schwierigkeiten rechnet er insbesondere bei Maschinenlieferungen und Wartungsverträgen. „Diese Bereiche waren schon vor der Steuerumstellung immer recht komplex. Fragen wie ´Wann wurde welche Dienstleistung erbracht?´ oder ´Wann erfolgte die Abnahme?´ lieferten viel Stoff für Diskussionen“, sagt Backes. Komplexe Lieferstrukturen seien im Umsatzsteuerrecht schwierig abzubilden und die zeitweise Steuersenkung erhöht den Abstimmungsbedarf. „Bei Betriebsprüfungen könnte es in der Zukunft spannend werden“, prognostiziert Backes.

Großer Aufwand im Handel

Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), Stefan Genth, schätzt, dass die Einzelhandelsunternehmen die Umsatzsteuersenkung weitergeben werden. Das liege vor allem am hohen Wettbewerbsdruck. Marktführer wie Rewe, Edeka und Discounter wie Aldi, Lidl oder Netto hatten bereits angekündigt, die gesenkte Steuer mittels Preissenkungen an die Kunden weitergeben zu wollen. Lidl möchte damit sogar schon in dieser Woche beginnen. Bei Modehändlern, Möbelverkäufern und anderen Einzelhändlern außerhalb der Lebensmittelbranche sieht Genth allerdings Zurückhaltung, denn durch die Umsatzsteuersenkung kommen auf den Einzelhandel hohe Kosten zu. „Der Einzelhandel müsste für die Umstellung der Kassen sowie für eine vollständig neue und vorübergehende Preisauszeichnung einen hohen zweistelligen Millionenbetrag investieren“, erklärte Genth. Im Schnitt habe ein Lebensmittelsupermarkt rund 15.000 Artikel, ein SB-Supermarkt 40.000 Artikel im Verkauf. Viele Produkte im Non-Food-Bereich – wie Kleidung – würden dem Handel zudem bereits mit Preisetiketten geliefert.

Gastronomie ist besonders betroffen

Besondere Herausforderungen ergeben sich für die Gastronomie, denn hier wird der Steuersatz innerhalb von zwölf Monaten gleich viermal geändert: Bis 30.6.2020 unterliegen die Leistungen dem Umsatzsteuersatz von 19%, ab 1.7.2020 die Speisen dann einer ermäßigten Umsatzsteuer von 5% und die Getränke dem Satz von 16%. Vom 1.1.2021 bis 30.6.2021 gilt bei Speisen der ermäßigte Steuersatz von 7% sowie bei Getränken wieder der normale Satz von 19%. Schließlich dann ab dem 1.7.2021 wieder der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19% für alle Leistungen.

Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga, kündigte im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung bereits an: „Zigtausende Betriebe kämpfen um die bloße Existenz und damit um den Erhalt der Arbeitsplätze. Daher werden unsere Gastronomen die Senkung der Mehrwertsteuer wohl nicht weitergeben können.” Ähnlich sieht das Umsatzsteuer-Experte Backes: „Bei uns wird das Kölsch vermutlich weiter 1,80 EUR kosten“.

Steuerliche Probleme drohen den Gastronomen auch bei Gutscheinen. Die zum Beginn des vergangenen Jahres eingeführte neue Gutscheinrichtlinie sieht zwei Kategorien vor: Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheine. Die Aufsplittung der Steuersätze in der Gastronomie zwischen Getränken und Speisen macht nach Ansicht von Backes alle neu ausgegebenen Gutscheine nunmehr zu Mehrzweckgutscheinen, bei denen die Steuer erst beim Einlösen des Gutscheins abgeführt werden muss. Fraglich sei aber, ob die Kassensysteme der Gastronomen die Vorgehensweise korrekt abbilden können.

Steuersenkung dürfte positiven Effekt haben

Insgesamt glaubt Backes aber an einen positiven Effekt der temporären Steuersenkung. „Ich gehe von einem positiven psychologischen Momentum aus, wie bei klassischen Rabattaktionen. Dies wird für mehr Käufe und für mehr Umsatz in den Geschäften sorgen – was dringend notwendig sei“, sagt Backes. Einen Vorteil der Regelung sieht er auch darin, dass sie branchenübergreifend wirkt und nicht wie die Autokaufprämie nur einem Sektor hilft.

Gleichzeitig hätte er sich mehr Unterstützung von der Finanzverwaltung bei der Umsetzung der steuerlichen Anpassung gewünscht. Das Finanzministerium habe im Wesentlichen ein Schreiben aus dem Jahr 2006 der letzten Steueranpassung verwendet. Das helfe aber nicht bei vielen Problemen, die sich inzwischen bereits abzeichnen. Als ein Beispiel nennt Backes die umsatzsteuerliche Behandlung von langfristig laufenden Bauprojekten. Immerhin will sich die Finanzverwaltung im ersten Umstellungsmonat kulant zeigen, falls Rechnungen noch den alten, zu hohen Steuersatz enthalten, wie der Entwurf einer aktuellen Verwaltungsanweisung zu erkennen gibt.

Bei Handwerker-Leistungen kann man sparen

Die zeitweise Senkung der Mehrwertsteuer könnte für Verbraucher auch Auswirkungen auf die Rechnung von Handwerkern haben. Da diese ihre Angebote normalerweise „netto“ erstellen, kann der Bruttopreis sinken. „Voraussetzung ist aber, dass die Leistung zwischen Juli und Dezember diesen Jahres abgeschlossen wird, denn für den Steuersatz gilt der Zeitpunkt der Fertigstellung“, erläutert Backes. Allerdings sei es aufgrund der guten Auslastung aktuell eher Glückssache, ob man überhaupt einen Handwerker bekommt. Zahlreiche Anfragen habe es bei Autohäusern gegeben, denn Kunden wollten die Lieferung ihrer bestellten Fahrzeuge auf den Zeitpunkt des günstigeren Steuersatzes verschieben.


ZUR PERSON

Robert Backes ist Steuerberater und Partner bei der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ebner Stolz in Köln. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Umsatz­steu­er­be­ra­tung natio­nal und inter­na­tio­nal sowie der Gestaltung, Optimierung und Digitalisierung umsatzsteuerlicher Prozesse. Darüber hinaus ist er als Dozent tätig. www.ebnerstolz.de

Autorenprofil

Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.

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