Die Rolle des CRO eingrenzen

Mit Unternehmen ist es wie mit Schiffen im Polarmeer: Um Katastrophen abzuwenden, muss rechtzeitig und mit der richtigen Crew gesteuert werden. Das erhöht die Sanierungschancen um ein Vielfaches, der Unternehmer behält das Ruder in der Hand.

Der Chef bleibt Chef

2012 ist das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, kurz ESUG, in Kraft getreten. Der Gesetzgeber wollte einen Anreiz schaffen, die Sanierung des Unternehmens frühzeitig anzustoßen – vor allem vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit. Die vier Gesetzesschwerpunkte: Stärkung der Gläubigerautonomie, Schutzschirmverfahren für Schuldner, Ausbau des Insolvenzplanverfahrens sowie Erleichterung der Eigenverwaltung.

Auch hat der Unternehmer das maximale Mitbestimmungsrecht bei der Auswahl des Sachverwalters. Hier geht es nicht nur um zwischenmenschliche Chemie. Beim Schutzschirmverfahren kommt es in hohem Maße darauf an, dass der vorgesehene Sachverwalter eine dem Unternehmen angepasste, eigene Verwalterorganisation hat.

Der richtige Sachwalter

Ein Schutzschirmverfahren stellt immer eine außergewöhnliche Situation für alle Mitarbeiter des Schuldner-Unternehmens dar. Diese benötigen Hilfe von Menschen, die sich mit solchen „Sondersituationen“ auskennen. Hier ist der Sachwalter zugleich Lotse, Navigator, Funker, Kontrolleur und Schiffsarzt. Neben seinen persönlichen fachlichen und sozialen Kompetenzen muss hinter ihm zum einen eine große Verwalterorganisation stehen – mit aller für das Schutzschirmverfahren notwendigen Infrastruktur. Zum anderen ein eigenes, eingespieltes Team.

Für das bessere Zusammenspiel mit den bisherigen Beratern, Gesellschaftern und dem Management sollte der Sachverwalter Erfahrung in der Beratung von Unternehmen haben – schon allein, um die Sicht durch die Brille der anderen Beteiligten zu kennen. Die Beratungserfahrung aus anderen betriebswirtschaftlichen Bereichen, etwa als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwalt, ist sehr hilfreich. Der Verwalter versteht die Situation der normalen Berater und des Managements auf diese Weise besser, als wenn er ausschließlich über insolvenzrechtliche Erfahrung verfügt.

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