Die GmbH & Co. KG

„Abschreibungs-Step-up“ im Privatvermögen

Die GmbH & Co. KG eignet sich auch sehr gut dazu, Privatvermögen – etwa Immobilien – in Betriebsvermögen zu überführen. Aus erbschaftsteuerlicher Sicht spielt das gegenwärtig zwar keine Rolle mehr. Einkommensteuerlich kann damit aber – quasi zum Nulltarif – neues Abschreibungsvolumen generiert werden, wenn seit langer Zeit gehaltene Grundstücke zum Verkehrswert in die Gesellschaft eingebracht werden. Dabei handelt es sich nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nämlich um ein Veräußerungsgeschäft, so dass keine Anrechnung bereits abgezogener Abschreibungsbeträge erfolgt.

Hohe Flexibilität im Gesellschaftsrecht

Auch im Zivilrecht bietet die GmbH & Co. KG handfeste Vorteile. Sie ermöglicht, die Nachfolger frühzeitig durch die Übertragung von Kommanditanteilen an das Unternehmen zu binden, ohne ihnen zwingend umfassende Mitspracherechte einzuräumen zu müssen. Anteilsübertragungen und Satzungsänderungen sind zudem formfrei möglich, sodass anders als bei der GmbH keine Beurkundungskosten anfallen.

 

Fazit

Die GmbH & Co. KG stellt für die Praxis eine äußert flexible Rechtsform dar, die es ermöglicht, zusätzliche Steuerbelastungen bei der Nachfolge zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund ist eine frühzeitige Planung des Nachfolgeprojekts, vor allem auch die Prüfung eines etwaigen Formwechsels in die GmbH & Co. KG, zu empfehlen. Oftmals sind nämlich Wartefristen von mehreren Jahren zu beachten, etwa bei der Grunderwerbsteuer, wenn im Anschluss an den Formwechsel ein Grundstück auf einen Gesellschafter übertragen werden soll. Auch ertragsteuerlich bestehen Risiken, wenn die Ausgliederung von Grundstücken mit der Anteilsübertragung zeitlich zusammenfällt.


Zu den Personen

Florian Huber Dr. Stefan Simon, Spitzweg Partnerschaft Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer

Diplom-Betriebswirt (FH) Florian Huber, (florian.huber@spitzweg.com), ist Steuerberater und Dr. Stefan Simon, Rechtsanwalt, Maître en Droit International et Européen, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, (stefan.simon@spitzweg.com), ist Partner der SPITZWEG Partnerschaft Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer. Die Kanzlei betreut insbesondere mittelständische Unternehmen in allen rechtlichen und steuerlichen Fragen der Umstrukturierung sowie der Unternehmensnachfolge. www.spitzweg.com

Autorenprofil

Diplom-Betriebswirt (FH) Florian Huber, (florian.huber@spitzweg.com), ist Steuerberater und Dr. Stefan Simon, Rechtsanwalt, Maître en Droit International et Européen, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, (stefan.simon@spitzweg.com), ist Partner der SPITZWEG Partnerschaft Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer. Die Kanzlei betreut insbesondere mittelständische Unternehmen in allen rechtlichen und steuerlichen Fragen der Umstrukturierung sowie der Unternehmensnachfolge.

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