Corona-Hilfen werden aufgestockt

(c) agrarbilder

Das aktuell laufende Programm der Corona-Hilfen wird weiter aufgestockt. Das haben die beiden Bundesministerien für Finanzen und Wirtschaft mitgeteilt. Durch die Anpassungen werde die Beantragung der Überbrückungshilfe III einfacher, die Förderung großzügiger und diese stehe einem größeren Kreis an Unternehmen zur Verfügung.

Antragsberechtigt für die Überbrückungshilfe III sind Unternehmen, die in einem Monat einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben. Der Förderzeitraum umfasst den Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 und gilt für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Mio. EUR in Deutschland. Betriebe des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie sowie Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche sind auch dann antragsberechtigt, wenn sie im Jahr 2020 einen Umsatz von mehr als 750 Mio. EUR erzielt haben.

Höhere Maximalbeträge

Die monatlichen Höchstbeträge wurden deutlich erhöht und vereinheitlicht. Unternehmen können bis zu 1,5 Mio. EUR Überbrückungshilfe pro Monat erhalten, bei Verbundunternehmen ist eine monatliche Förderung bis zu 3 Mio. EUR möglich. Der Höchstbetrag der Abschlagszahlungen wird auf 800.000 Euro angehoben, um Unternehmen schnell und effektiv helfen zu können.

Zuschüsse werden angehoben

Corona-Hilfen
(c) Bundesfinanzministerium

Die Höhe der Zuschüsse aus der Überbrückungshilfe III orientiert sich weiterhin am Rückgang des Umsatzes im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019. Bei einem Umsatzrückgang von 30 bis 50% werden 40% der förderfähigen Fixkosten erstattet. Liegt der Umsatzrückgang bei 50 bis 70% dann werden 60% der förderfähigen Fixkosten erstattet. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent werden nunmehr 100% (bisher 90%) der förderfähigen Fixkosten gezahlt. Die Ministerien haben einen Katalog von förderfähigen Fixkosten erarbeitet, um die Antragstellung zu erleichtern.

Jetzt auch Eigenkapitalzuschuss

Alle Unternehmen, die in mindestens drei Monaten seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50% erlitten haben, erhalten nun zusätzlich einen Eigenkapitalzuschuss. Diese Hilfe wird zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt. Die neue Hilfe gilt als eine Reaktion darauf, dass viele Firmen laut Verbänden ihre finanziellen Reserven aufgebraucht haben. Der Eigenkapitalzuschuss ist gestaffelt und steigt an, je länger Unternehmen einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent erlitten haben. Er kann bis zu 40% der förderfähigen Fixkosten betragen.

Weitere Verbesserungen für Unternehmen

Die Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Saisonware und verderbliche Ware für Einzelhändler werden zukünftig auch auf Hersteller und Großhändler erweitert. Für Unternehmen der Veranstaltungs- und Reisewirtschaft wird zusätzlich zur allgemeinen Personalkostenpauschale für jeden Fördermonat eine Anschubhilfe in Höhe von 20 Prozent der Lohnsumme eingeführt. Die Veranstaltungs- und Kulturbranche kann zusätzlich Ausfall- und Vorbereitungskosten, die bis zu 12 Monate vor Beginn des geplanten Veranstaltungsdatums angefallen sind, geltend machen. Eine Übersicht über die geplanten Maßnahmen gibt es in einer aktuellen Pressemeldung beider Ministerien. Begleitend werden auch immer aktuelle Ausführungsbestimmungen für die Überbrückungshilfe III in einer FAQ-Liste veröffentlicht.

Handelsverband lässt kein gutes Haar an den Plänen

„Die Salamitaktik und das scheibchenweise Nachbessern der Bundesregierung bei der Überbrückungshilfe geht weiter. Wenn der Staat weiterhin Handelsunternehmen zwangsschließt, muss dieses Sonderopfer auch entsprechend entschädigt werden. Es ist allerhöchste Zeit, endlich sicherzustellen, dass die Hilfsgelder dort ankommen, wo sie gebraucht werden“, so Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverband Deutschland (HDE). Die Hilfsbedürftigkeit der zwangsgeschlossenen Nonfood-Händler hänge nicht von der Umsatzhöhe in Vor-Corona-Zeiten ab, sondern von der Betroffenheit durch die Lockdown-Maßnahmen. Der Corona bedingte Schaden betrage bei den größeren Handelsunternehmen schon heute bis zu 250 Millionen Euro. Der Verband befürchtet, dass größere, filialisierte Handelsunternehmen nicht ausreichend Gelder erhalten, in der Folge unweigerlich in die Insolvenz getrieben würden und damit bis zu 600.000 Arbeitsplätze verloren gehen könnten.

Autorenprofil

Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.

Vorheriger ArtikelJan-Philipp Pfander neuer Partner von Proventis in Zürich
Nächster ArtikelMünchner Management Kolloquium: „Höchste Zeit für gute Aufsichtsräte“