Entscheiden sich Gesellschafter für einen Unternehmensverkauf, scheiden Private Equity-Fonds häufig als Käufer aus. Dabei können sich durchaus wirtschaftlich attraktive Transaktionsmöglichkeiten für den Veräußerer eröffnen.
Auch Nachkommen des Verkäufers profitieren
Das Angebot zur Rückbeteiligung muss nicht zwangsläufig vom Anteilsverkäufer allein genutzt werden. Denkbar ist, dass dessen Familienmitglieder, insbesondere Nachkommen, Anteile an der Erwerbergesellschaft übernehmen und der Verkauf an den Private Equity-Investor gleichzeitig als Instrument der vorweggenommenen Erbfolge genutzt wird. Sofern es Kindern oder Enkeln an ausreichenden finanziellen Mitteln für den Erwerb der Beteiligung fehlt und der Verkäufer diese aus dem von ihm erzielten Kaufpreis zur Verfügung stellt, unterliegt die Finanzierung zwar als Geldgeschenk der Erbschaftsteuer. Dieser steuerliche Makel kann aber bei erfolgreicher Entwicklung des Unternehmens dadurch kompensiert werden, dass die Nachkommen in den Genuss eines deutlich höheren Vermögenszuflusses beim späteren Verkauf ihrer Beteiligung kommen. Auch hier stehen steuerliche Optimierungsmöglichkeiten offen, etwa indem die Anschaffungskosten der Beteiligung als Darlehen zur Verfügung gestellt werden, welches erst bei späterer Veräußerung der Beteiligung aus dem erzielten Kaufpreis zurückgeführt wird. Empfehlenswert kann unter steuerlichen Aspekten auch die Beteiligung über eine von den Familienmitgliedern gehaltene Kapitalgesellschaft sein, die den Veräußerungserlös nahezu steuerfrei vereinnahmen und ihn so fast ungemindert für künftige anderweitige Investments nutzen kann.
Fazit
Bei Veräußerungsüberlegungen sollten Unternehmer einem Verkauf an Private Equity-Investoren offen gegenüberstehen: Er kann neben erstrebenswerten persönlichen und wirtschaftlichen Vorteilen auch für Maßnahmen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge genutzt werden und für Nachkommen des Verkäufers überaus attraktive Optionen bieten.
Zur Person
Dr. Gabriele Fontane ist Rechtsanwältin und Gründungspartnerin von Otto Mittag Fontane, einer auf Unternehmenstransaktionen spezialisierten Anwaltskanzlei. Sie berät seit 1994 in den Bereichen M&A/Private Equity, u.a. Unternehmer oder Unternehmerfamilien bei Veräußerungsüberlegungen. www.ottomittagfontane.com