Vorbei der Boom: Wegen schwankender Rohstoffpreise und ineffizienter Produktion müssen zahlreiche Biogas-Anlagen veräußert oder restrukturiert werden. Die Bewertung ist herausfordernd.
- Substanzwertverfahren: Der Wert der Anlage ergibt sich hier aus den Liquidationserlösen abzüglich der Schulden und der Liquidationskosten. Als „Nicht-Going-Concern-Ansatz“ führt das Verfahren meistens zu Schrotterlöswerten, da die Auf- und Abbaukosten der Anlage den Substanzwert überschreiten.
- Bewertung nach dem HypZert Standard: Die Studie „Bewertung von Biogasnlagen“ (2015) der HypZert GmbH bewertet eine Biogasanlage prinzipiell als Immobilie, da sie als wesentlicher Bestandteil des Grundstückes zu verstehen ist. Für Biogasanlagen als Spezialobjekte mit höherem Risiko werden Diskontierungszinssätze von 6,5–9,5 Prozent als marktgerecht erachtet. Die Bewertung des operativen Betriebes der Anlage, der im primären Interesse potenzieller Investoren steht, wird folglich sehr pauschal und stark vereinfacht erfasst.
- Steuerliche Bewertungsverfahren: Hier wird ein durchschnittlicher Jahresertrag auf Basis von Vergangenheitswerten ermittelt. Betriebswirtschaftlich ist eine Bewertung aufbauend auf Vergangenheitswerten wenig sinnvoll, da gerade die zukünftigen Erträge für potenzielle Investoren von Biogasanlagen von Interesse sind.
- Ertragswert- oder DCF-Verfahren: Die beiden Gesamtwertverfahren haben gemeinsam, dass sie zukunftsorientiert sind und zu erwartende Erträge bzw. Cashflows diskontieren. Im Gegensatz zum Ertragswertverfahren berücksichtigt der DCF-Ansatz einen gewichteten Kapitalkostensatz als Diskontierungsrate, der auch die tatsächliche Finanzierungsstruktur der Biogasanlage und Risikozuschläge berücksichtigt. Für die Verwendung eines dieser Verfahren spricht vor allem die Tatsache, dass sich aufgrund einer festen, gesetzlichen Einspeisevergütung der Anlage zukünftige Umsätze sehr gut planen lassen.