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Zahl der Insolvenzen stagniert weiter

Insolvenz

(c) Zerbor_adobe_stock

Das Statistischen Bundesamt (Destatis) hat mitgeteilt, dass die Zahl der beantragen Unternehmensinsolvenzen im Februar 2022 im Vergleich zum Vorjahresmonat leicht um 5,3% gesunken ist. In einer Prognose für März 2022 rechnet Destatis mit einem Anstieg von 27%, dem dann aber im April ein Rückgang um 20,8% jeweils gegenüber dem Vorjahr folgt. Einen starken Anstieg der Insolvenzzahlen sieht auch das Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) in seinem Insolvenztrend nicht. „Das Auf und Ab der von Destatis veröffentlichten Zahlen liegt bisher im Bereich der üblichen saisonalen Schwankungen. Eine grundsätzliche Trendwende zeichnet sich bisher noch nicht ab. Insolvenzen sind immer ein nachgelagerter Effekt. Die Auswirkungen des Ukrainekrieges auf die deutsche Wirtschaft sowie die Folgen starker Energiepreissteigerungen sind bisher in den Insolvenzzahlen noch nicht ablesbar“, erklärt dazu Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID).

Die Nervosität ist spürbar

Christoph Niering, VID-Vorsitzender

Die Lage könne sich aber jederzeit ändern. Die im Berufsverband organisierten Insolvenzverwalter würden von einem gestiegenen Beratungsbedarf besonders bei Unternehmen mit erhöhtem Energieverbrauch berichten. „Die Nervosität ist spürbar. Die Investoren- und Bankenseite sind gerade bei diesen Unternehmen zunehmend zurückhaltender“, fährt Niering fort. Mit dem Andauern des Ukrainekrieges und seiner Auswirkungen würden wirtschaftliche Folgen künftig für deutsche Unternehmen spürbarer werden. Laut VID würden viele Unternehmen bei Fachkräfte- und Rohstoffmangel, Lieferproblemen und Energiepreissteigerungen nicht über die notwendigen Fähigkeiten, Finanzmittel oder die Zeit verfügen, um schnell und angemessen auf die anstehenden Veränderungen reagieren zu können.

Vorsichtiger Umgang mit den Hilfsmaßnahmen

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Der VID regt in einer Stellungnahme im Umgang mit weiteren Beihilfen an, nur gezielte und vorsichtig dimensionierte Hilfsmaßnahmen einzusetzen. „Angesichts der bevorstehenden Transformationsprozesse, die Wirtschaft und Gesellschaft bewältigen müssen, muss man hinterfragen, ob die Rettung von insolventen Unternehmen um jeden Preis noch zukunftsfähig ist. Durch die Zahlung von Hilfsgeldern nach dem Gießkannenprinzip bleiben dringend benötigte Fachkräfte in Unternehmen gebunden, die kein zukunftsfähiges Geschäftsmodell mehr haben“, betont Niering.

Kürzere Planungsfristen gefordert

Der Gravenbrucher Kreis – ein Zusammenschluss führender, überregional tätiger Insolvenzverwalter und Restrukturierungsexperten – plädiert dafür, angesichts der aktuellen Krisen die Fristen für die Finanzplanung von Unternehmen zu verkürzen. Die Aus- und Nachwirkungen der Coronapandemie und aktuell auch des Krieges in der Ukraine auf Rohstoffpreise und Lieferketten würden die Planbarkeit für Unternehmen erheblich erschweren. Durch eine Fristverlängerung könne die Rechtssicherheit für Geschäftsführungen verbessert und zugleich der Schutz von Gläubigerinteressen besser gewährleistet werden. Nach geltendem Recht seien Geschäftsführungen gehalten, einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn sie nicht in der Lage sind, eine positive Fortführungsprognose für ihr Unternehmen für die nächsten zwölf Monate darzulegen. Nach Ansicht des Gravenbrucher Kreises sollte diese Planungsfrist in der aktuellen Krisensituation auf sechs Monate halbiert werden.

Gegen erneute Aussetzung von Insolvenzantragspflichten

Ähnlich sollte auch die Planungsfrist im Falle der vorläufigen Eigenverwaltung beziehungsweise eines Schutzschirmverfahrens verkürzt werden. Hier schlägt der Gravenbrucher Kreis eine Halbierung des Prognosezeitraums von sechs auf drei Monate vor, um die laufende Sanierung von Unternehmen nicht zu gefährden. Eine erneute Aussetzung von Insolvenzantragspflichten lehnt der Verband allerdings ab.

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