WSF-Mittel stärken das Eigenkapital

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Noch bis Ende des Jahres können Mittel aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) beantragt werden. Der Fonds ist mit 100 Mrd. EUR für Rekapitalisierungen von Unternehmen, einem Garantierahmen von 400 Mrd. EUR und einer weiteren Kreditermächtigung über 100 Mrd. EUR zur Refinanzierung der KfW-Sonderprogramme ausgestattet. Ein Großteil dieser Mittel ist noch bis zum Jahresende verfügbar. Wir sprachen mit Dr. Michael Bormann, Gründungspartner der Sozietät Bormann, Demant und Partner, der diese Mittel für den Automobilzulieferer Schlote aus dem niedersächsischen Harsum beantragt hat.

Unternehmeredition: Herr Dr. Bormann, in welcher Höhe und in welcher Form hat die Schlote-Holding die Mittel aus dem WSF erhalten?

Dr. Michael Bormann: Insgesamt haben wir 25,5 Mio. EUR, aufgeteilt auf eine stille Beteiligung von 17 Mio. EUR und ein Nachrangdarlehen von 8,5 Mio. EUR erhalten. Die stille Beteiligung hat den Vorteil, dass sie als Eigenkapital gilt. Somit stärken die Mittel aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds das durch die Krise geschrumpfte Eigenkapital des Unternehmens. Im September 2021 haben wir zur langfristigen Sicherung des Eigenkapitals und der Liquidität noch eine weitere Tranche in Höhe von 10 Mio. EUR erhalten.

Unter welchen Voraussetzungen können diese Mittel beantragt werden?

Die Mittel aus dem WSF können beantragt werden, wenn es keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten durch private Dritte, wie Hausbanken oder Gesellschafter, für das Unternehmen gibt. Außerdem muss der Verlust nachweislich durch die Coronakrise entstanden sein. Ich sehe die WSF-Mittel gerade für Mittelständler als eine zusätzliche Finanzierungsquelle, um die Liquidität in den jetzigen schwierigen Zeiten zu sichern.

Wie hat sich die Situation bei Schlote dargestellt?

Bormann: Wie die gesamte Automobilindustrie, sind wir als Zulieferer im Zuge der Pandemie auch ins Schlingern gekommen. Wir hatten daher einen Antrag auf eine Landesbürgschaft gestellt. Das Land Niedersachsen besicherte zu 90 Prozent ein Darlehen in Höhe von 20 Mio. EUR, das uns drei Großbanken und die örtliche Sparkasse zur Verfügung gestellt hatten. Dennoch wurde uns nach wenigen Wochen klar, dass diese Mittel nicht reichen würden, um durch die Krise zu kommen. Deshalb beschlossen wir, einen Antrag auf die Mittel des WSF zu stellen, den die Bundesregierung gerade auf den Weg gebracht hatte. Erste prominente Antragsteller waren übrigens die Lufthansa und der Tourismuskonzern TUI, die gleich Mittel in Milliardenhöhe beantragten.

Welche Herausforderungen gibt es für einen Mittelständler bei der Beantragung?

Entschieden werden die Anträge durch das Bundesfinanzministerium im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium, wobei die Entscheidungsvorschläge vom Wirtschaftsministerium kommen. Am Anfang steht eine Due Diligence durch die Prüfer von PwC. Diese war bei Schlote deutlich umfassender als beispielsweise bei der Landesbürgschaft. Für die Finanzabteilung war die Antragstellung ein Kraftakt. Es hat sich gezeigt, dass die professionellen Reportingstrukturen, die bereits vor der Coronapandemie im Unternehmen aufgebaut wurden, hier ganz erheblich von Vorteil waren. Wenn diese bei einem Mittelständler entsprechend gut aufgebaut sind, dann hilft das ungemein bei der Antragstellung, weil die erforderlichen Reportingstrukturen erst mit hohen Kosten aufgebaut werden müssten.

Gibt es Zugeständnisse, die der Inhaber eines mittelständischen Unternehmens machen muss, wenn er diese Mittel beantragt?

Der Bund verlangt immer eine Eigenleistung der Gesellschafter. Im Fall Schlote musste der Gesellschafter Jürgen Schlote eine  persönliche Bürgschaft über einen prozentualen Anteil des 8,5 Mio. EUR schweren Nachrangdarlehens geben. Zudem darf ein früheres Gesellschafterdarlehen in Höhe von 5 Mio. EUR nicht vor Ablauf der WSF-Finanzierung gemacht werden. Zudem kann der WSF bei größeren Ausgaben ein Wörtchen mitsprechen. So sind beispielsweise Investitionen nicht ausgeschlossen, aber genehmigungspflichtig. Außerdem muss zweimal im Monat über die aktuelle Lage des Unternehmens an die Gremien des Bundes berichtet werden.

Ab wann muss das Darlehen zu welchem Zinssatz zurückgezahlt werden?

Die beiden Tranchen aus dem WSF-Fonds müssen ab 2025 stufenweise zurückgezahlt werden. Die Zinsen liegen etwas niedriger als die vor drei Jahren ausgegebene Anleihe unseres Unternehmens, wo die Anleger 6,75 Prozent erhalten.

Herr Dr. Bormann, wir danken Ihnen für das interessante Gespräch.


ZUR PERSON

Dr. Michael Bormann ist Gründungspartner der 1992 gegründeten Sozietät Bormann, Demant und Partner mit Sitz in Berlin und Hamburg sowie Büros in China und Europa. Seit 2018 ist er zusätzlich Interims-CFO der Schlote-Gruppe, die 2020 einen Umsatz von 205,6 Mio. EUR erzielte.

Autorenprofil
Torsten Holler

Der Wirtschaftsjournalist Torsten Holler schreibt seit 1987 regelmäßig für renommierte Wirtschaftsmedien über verschiedenste Themen.

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