Die Familienstiftung – Gewinnerin des Erbschaftsteuerrechts?

Eine der Neuerungen: Für Großerwerbe – also Erwerbe von begünstigtem Vermögen (Betriebsvermögen) von mehr als 26 Mio. Euro – bietet das Gesetz die Möglichkeit zum Erlass der Erbschaftsteuer.

Dieser Steuererlass ist aber von einer weitreichenden Offenlegung der Vermögensverhältnisse abhängig. Er setzt voraus, dass der Erbe sein gesamtes nicht begünstigtes Vermögen – einschließlich Privatvermögen – ermittelt und zu 50 Prozent zur Begleichung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer verwendet. Einzubeziehen ist auch nicht begünstigtes Vermögen, welches er innerhalb der nächsten zehn Jahre vererbt bekommt oder durch Schenkung erwirbt.

Hier ist der Einsatz einer Familienstiftung steuerlich attraktiv, da die Stiftung einen Antrag auf Steuererlass stellen darf. Eine neu gegründete Familienstiftung verfügt in der Regel nur über ein niedriges Ausstattungskapital. Das sonstige Vermögen des Stifters oder der Begünstigten kann ihr nicht zugerechnet werden. Erbt die Familienstiftung, ist ihr die Steuer somit zu erlassen. Die Übertragung von Vermögen auf eine neu gegründete Familienstiftung ist kein steuerlicher Missbrauch, da die Unternehmensnachfolge mittels Stiftungen seit vielen Jahren anerkannt ist.

Hat der Erblasser etwa ein Vermögen von 100 Mio. Euro, könnte er testamentarisch vorsehen, dass er 26 Mio. Euro – hier liegt die erwerberbezogene Freigrenze – an einen Abkömmling und die restlichen 74 Mio. Euro einer Familienstiftung vermacht. Damit würde das Vermögen nahezu steuerfrei übergehen. Auch in Fällen, wo der potenzielle Erbe bereits über erhebliches eigenes Privatvermögen verfügt, kann sich eine Übertragung auf eine Familienstiftung anbieten.


 

 

 

Autorenprofil
Peter Fabry

Peter Fabry ist Rechtsanwalt und Steuer­berater sowie Partner bei SNP Schlawien Partnerschaft mbB Rechtsanwälte Steuerberater, München. Seine Beratungsschwerpunkte liegen in der nationalen und internationalen Steuergestaltungsberatung, im Immobiliensteuerrecht sowie in der Vermögens- und Nachfolgeplanung für Unternehmen und Privatpersonen.

 

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