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Wenn Minderheitsgesellschafter einsteigen

Hat sich ein mittelständischer Unternehmer entschieden, einen Minderheitsgesellschafter an seinem Unternehmen, oftmals dem Lebenswerk, zu beteiligen, bedeutet das eine große Zäsur und für beide Seiten eine große Herausforderung. So erwarten professionelle Beteiligungskapitalgeber, so genannte Private Equities (PE), etwa ein Controlling und Reporting im State of the Art. Oder sie fordern, die Umstellung von auf den Mehrheitseigner zugeschnitten Kundennetzwerken auf potenzialanalytisch aussichtsreiche Kernzielgruppen. Durch PE kommt eine Transparenz ins Unternehmen, die mit dem Gewohnten nicht immer konform geht.

Viele Inhaber fragen sich, warum sie etwas ändern sollen, wenn das Unternehmen gut läuft. Doch erwarten Investoren Veränderungen nicht um ihrer selbst Willen, sondern weil sie nicht in die Köpfe der Inhaber schauen und das Unternehmen nicht wie diese „lesen und steuern“ können, sondern sich einzig auf valide Zahlen verlassen müssen.

Um die herausfordernde ein- bis zweijährige Übergangsphase zur neuen Gesellschafterstruktur erfolgreich zu bewältigen, werden oft erfahrene Interims Manager eingesetzt. Anders als konzeptionell arbeitende Unternehmensberater steuern Interims Manager den Übergangsprozess, übernehmen als Teil der Organisation unternehmerische Verantwortung und moderieren bei Konflikten. Gemeinsam mit dem Unternehmer und den Investoren prüfen sie das Unternehmen auf mögliche Schwachpunkte und Risiken, aber auch auf seine Markt- und Entwicklungspotenziale.

Bei der Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen gilt es, das bewährte Erfahrungswissen des Unternehmens mit den Managementanforderungen der Investoren in Gleichklang zu bringen. So bauen die Interims Manager im Sinne des Ganzen Brücken zwischen Altinhaber und neuen Miteignern: Was viele Mittelständler zunächst als Eingriff in ihre oft über Generationen gewonnene Autonomie verstehen, entpuppt sich als Chance, das Unternehmen krisen- und zukunftssicher zu machen.

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