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Vertrag sichert die Übergabe

Die Unternehmensübergabe ist für den abgebenden Senior oftmals ein langer Prozess. Um Risiken für sein Unternehmen, seine Familie und ihn zu minimieren, gilt es, den Übergabevertrag optimal zu gestalten.

Hat ein abgebender Unternehmer einen passenden Nachfolger gefunden, ist vor allem der Vertrag zur Unternehmensnachfolge ein Knackpunkt. Er entscheidet nicht nur über die Zukunft des Unternehmens, sondern auch über die des Seniors und seiner Familie. Bevor der Unternehmer diesen Vertrag unterschreibt, sollte er vor allem auf folgende sieben Punkte achten.

  1. Der richtige Nachfolger

Der Senior muss den richtigen Nachfolger finden und mit diesem einen Vertrag schließen. Die häufig angestrebte Lösung ist eine Übertragung des Unternehmens auf die Kinder. Findet sich familienintern niemand, kommt ein Verkauf des Unternehmens oder auch eine externe Unterstützung durch einen Fremdgeschäftsführer infrage. In diesem Fall können die Familienangehörigen, auch wenn sie nicht operativ mitarbeiten, Gesellschafter bleiben. Die Übertragung von Geschäftsführungsbefugnissen auf Nichtgesellschafter ist bei Kapitalgesellschaften unproblematisch. Dagegen können bei Personengesellschaften Fremdmanager lediglich als Bevollmächtigte tätig werden. Ein Ausweg bietet die GmbH & Co. KG, da der Geschäftsführer kein Gesellschafter der geschäftsführenden Komplementär-GmbH sein muss. Für den Fall von Streitigkeiten zwischen den Nachfolgern kann der abgebende Unternehmer im Vertrag eine neutrale Person als Schiedsinstanz festlegen.

  1. Fürs Alter vorsorgen

Auch nach der Übergabe des Unternehmens sollte die Unternehmerfamilie für das Alter versorgt sein. Dazu kann der Senior vereinbaren, dass der Nachfolger ihm monatlich eine Rente auszahlt. Hat der Erblasser eine Lebensversicherung abgeschlossen oder besitzt er neben der Firma ertragreiche Immobilien, kann er auch damit seinen Lebensunterhalt bestreiten und im Todesfall Hinterbliebene absichern. Eine weitere Möglichkeit zur Altersvorsorge besteht darin, das Unternehmen unter Vorbehalt des Nießbrauchs zu übertragen. Darunter versteht man, dass der abgebende Unternehmer zum Beispiel regelmäßig einen vorab festgelegten Anteil der Unternehmenserträge bekommt. Ist der Senior auch nach der Übergabe im Unternehmen tätig, sollte ein Gehalt vereinbart werden.

Die Unternehmensübergabe ist für den abgebenden Senior oftmals ein langer Prozess. Um Risiken für sein Unternehmen, seine Familie und ihn zu minimieren, gilt es, den Übergabevertrag optimal zu gestalten.

  1. Übertragung rückgängig machen

Durch die Aufnahme von bestimmten Klauseln kann sich der Unternehmer zu Lebzeiten absichern. Fügt er eine Rückfallklausel ein, geht das Unternehmen an ihn zurück, falls der Nachfolger noch vor dem Senior stirbt oder beispielsweise insolvent wird. Auch eine Weiterveräußerung des Unternehmens durch den Nachfolger kann durch Rückfallklauseln verhindert werden.

  1. Zukunft des Unternehmens sichern

Für die Übergabe des Unternehmens sollte der Senior zusammen mit dem Nachfolger unter Anbetracht der steuerlichen und rechtlichen Aspekte eine zweckmäßige Rechtsform wählen. Zudem sollten sie einen Finanzplan erstellen, der Kostenpunkte wie Renten, Löhne der Arbeitnehmer und zukünftige Firmeninvestitionen enthält, um die Liquidität und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens auch in Zukunft zu sichern. Um eine unternehmerische Zerstücklung zu vermeiden, sind sogenannte Nachfolge- oder Einziehungsklauseln im Gesellschaftsvertrag sinnvoll.

  1. Übergabe der Unternehmensführung in der Praxis

Der Unternehmer sollte die Einarbeitung des Nachfolgers im Vertrag festhalten und regeln, ob er sich unmittelbar oder schrittweise aus dem Geschäft zurückzieht. Dabei kann eine klare Absprache und vertragliche Regelung der Position des Seniors nach der Übergabe, wie etwa sein Mitspracherecht, von entscheidender Bedeutung sein und helfen, späteres Konfliktpotenzial zu vermeiden.Die Unternehmensübergabe ist für den abgebenden Senior oftmals ein langer Prozess. Um Risiken für sein Unternehmen, seine Familie und ihn zu minimieren, gilt es, den Übergabevertrag optimal zu gestalten.

  1. Weichende Erben ausgleichen

Neben dem Nachfolger sollte der Unternehmer auch einen Ausgleich für gesetzliche Erben – etwa Kinder oder Ehepartner – festlegen, die den Betrieb nicht übernehmen. Dazu sollte der Senior überlegen, wie viel Geld oder welche Sachgegenstände er übertragen möchte. Neben dem Zeitpunkt der Übergabe ist auch zu vereinbaren, ob er selbst oder der Nachfolger den Ausgleich vornimmt.

  1. Schenkung- und Erbschaftsteuer

Die Folgen durch Schenkung- und Erbschaftsteuer sind bei der Unternehmensübergabe zu bedenken. Momentan kann das Betriebsvermögen von der Erbschaftsteuer noch befreit werden, wenn der Erbe das Unternehmen fortführt. Doch durch die geplante Neureglung des Erbschaftsteuergesetzes kann es mit der Verschonung bald vorbei sein. Dennoch sollten abgebende Unternehmer die Unternehmensnachfolge nicht allein wegen der steuerlichen Optimierung übereilen. Generell empfiehlt sich, eine unentgeltliche Übertragung eines Unternehmens auf Familienangehörige im Interesse des Unternehmens sorgsam und langfristig zu planen.

Fazit

Der Vertrag zur Übergabe des Unternehmens kann für alle Beteiligten viele Risiken bergen, die möglicherweise erst Jahre nach der Übergabe zum Vorschein kommen. Um diese Risiken zu minimieren, sollte jeder Unternehmer den Vertrag individuell aufsetzen und auf seine Bedürfnisse und die des Unternehmens zuschneiden, aber auch die Interessen des Nachfolgers im Auge haben. Sein Ziel muss es sein, für die Zukunft des abgebenden Unternehmers und seiner Familie finanziell vorzusorgen und den Erhalt des Unternehmens zu sichern.


Zur Person

(© Privat)

Dr. Andreas Rohde ist Partner des mittelständischen Beratungsunternehmens DHPG und verfügt als Rechtsanwalt und Steuerberater insbesondere über Expertise im Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie in der Unternehmensnachfolgeplanung und -strukturierung. www.dhpg.de

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