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Turnaround mit Investor

In Unternehmenskrisen tun sich Gesellschafter in der Regel schwer, die geforderte Liquidität für Restrukturierungsmaßnahmen aufzubringen. Häufig bietet die Suche nach einem neuen Investor, etwa einer Beteiligungsgesellschaft, die einzige Chance, das Unternehmen zu retten. Von Dr. Thomas Bucksteeg

Für den neuen Kapitalgeber stehen neben harten Fakten (Hard Facts), wie Marktbedingungen oder die zu erwartende Geschäftsentwicklung, insbesondere auch die weichen Faktoren (Soft Facts) im Fokus der Investmententscheidung. Im Rahmen der Soft-Fact-Analyse gilt es die oft sehr unterschiedlichen Interessenlagen der Stakeholder herauszuarbeiten. Der gezielte Ausgleich der mitunter gegensätzlichen Interessen von Gesellschaftern, Management, der Belegschaft über die Banken bis hin zu Lieferanten und Kunden trägt entscheidend zum Gelingen der Restrukturierung bei und macht eine Turnaround-Beteiligung überhaupt erst möglich.

Das Management steht zentral

Im Mittelpunkt der Betrachtung steht das Management, das häufig – zu Recht oder Unrecht – als Verursacher der Krise gesehen wird. Zu Beginn der Krise zeigen sich persönliche Verhaltensmuster, die einer Krisenbewältigung und damit einer erfolgreichen Turnaround-Beteiligung entgegenstehen. Das Negieren der Krise („Vogel Strauß“), das Festhalten an Bewährtem, gekränkte Eitelkeiten, Abschottung („Bunkermentalität“), emotionale Überreaktionen oder Abwehrhaltungen gegenüber externen Stakeholdern (Banken), Versuch der gezielten Schaffung von Intransparenz, die mangelnde Bereitschaft der Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen oder gar gezieltes Hintertreiben der Maßnahmenumsetzung. Investoren tauschen deshalb das Management des Unternehmens häufig komplett aus. Doch nicht immer ist dies erforderlich.

Es kann auch sinnvoll sein, dem Management einen erfahrenen Experten zur Seite zu stellen, der entweder Managementdefizite dauerhaft ausgleicht (CFO, kaufmännischer Geschäftsführer) oder als Interimsmanager oder Berater zeitlich befristet für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen sorgt (CRO). Letztere richten ihren Fokus zeitlich befristet auf die Krisenbewältigung, die erfahrungsgemäß ohne Widerstand im Unternehmen nicht umzusetzen ist. Für das eigentliche Management bringt dies eine Entlastungsfunktion mit sich. Zudem kann eine „neutrale“ Person wie der CRO oder Berater für die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit externen Partnern, wie Banken, förderlich sein. Ein entscheidendes Kriterium für einen Investor ist deshalb die einvernehmliche Entscheidung über die zukünftige Ausgestaltung des Managements.

Beteiligungsvariante wählen

Vor Eingehen einer Beteiligung gilt es, mit den Gesellschaftern einen Konsens über die Beteiligungsform zu finden. Es gibt Beteiligungsgesellschaften, wie etwa die BayBG, die auf Minderheitsbeteiligungen oder stille Beteiligungen bei Krisenunternehmen spezialisiert sind. Damit haben insbesondere Familienunternehmen die Chance, mit einem Partner auf Zeit den grundsätzlichen Erhalt bestehender Gesellschafterstrukturen sicherstellen zu können.In Unternehmenskrisen tun sich Gesellschafter in der Regel schwer, die geforderte Liquidität für Restrukturierungsmaßnahmen aufzubringen. Häufig bietet die Suche nach einem neuen Investor, etwa einer Beteiligungsgesellschaft, die einzige Chance, das Unternehmen zu retten.

Wichtig für das Gelingen einer Turnaround-Beteiligung ist auch die Bereitschaft der Mitarbeiter und des Betriebsrats, die Sanierungsschritte konstruktiv mitzutragen. Eine Blockadehaltung der Belegschaft kann sehr schnell zum Scheitern der Sanierungsbemühungen führen. Auch hier kann ein CRO als „neutrale Instanz“ die Vertrauenslücke schließen oder erforderliche Maßnahmen leichter umsetzen als das Management.

Banken, Kunden- und Lieferanten

Wesentliche Bedingung für eine Turnaround-Beteiligung ist die Bereitschaft der Banken und Warenkreditversicherer, das Unternehmen konstruktiv durch die Krise zu begleiten und sich nicht zurückzuziehen. Entscheidungsparameter für eine Beteiligung sind auch die Bewertung der Kunden- und Lieferantenbeziehungen. Offensichtliche Vertrauensverluste der Kunden mit zu erwartenden negativen Auswirkungen auf die Umsatzentwicklung sowie verkürzte Zahlungsziele bis hin zu Vorkassebedingungen von Lieferanten sind vor Eingehen einer Beteiligung auszuschließen.

Fundiertes Sanierungsgutachten

Sofern ein Sanierungsgutachten erforderlich ist, ist die Erfahrung und Professionalität des Beraters, der das Sanierungsgutachten erstellt, wesentlich für eine positive Investmententscheidung. Neben der richtigen Einschätzung der Unternehmenssituation und der Festlegung erforderlicher Sanierungsmaßnahmen ist die vertrauensbildende Kommunikation mit allen Stakeholdern von hoher Relevanz, da ein guter Berater im Idealfall auch eine Mediatoren- und Steuerungsfunktion im Restrukturierungsprozess einnimmt.

Fazit

Das konstruktive Zusammenspiel aller Stakeholder, der Soft-Fact-Faktor, spielt immer eine wesentliche Rolle für eine positive Investmententscheidung von Kapitalgebern.


Zur Person

(© Privat)

Dr. Thomas Bucksteeg ist Leiter Turnaround der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH. Die BayBG ist eine am Mittelstand orientierte Beteiligungsgesellschaft mit rund 500 Beteiligungsnehmern. Neben Hunderten von Wachstums- und Innovationsunternehmen hat die BayBG auch bereits rund 60 Unternehmen in Turnaround-Situationen begleitet. www.baybg.de

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