SEPA – wie geht es weiter?

Für viele Unternehmen gestaltete sich die SEPA-Umstellung schwierig. Die Einführungsfrist wurde auch deswegen verschoben. Die Firmen sollten die Zeit nutzen, um sich richtig vorzubereiten. 

SEPA – eine Umstellung, die es in sich hatte. Seit 2008 haben die Banken nur peu à peu auf SEPA umgestellt. Erst eine von der EU gesetzlich vorgeschriebene, gleichzeitige Umstellung in 34 europäischen Ländern mit dem verbindlichen Termin 1. Februar 2014 brachte – etwas zu spät – den Durchbruch. Da wundert es nicht, dass die Deadline von der EU im Januar 2014 in letzter Minute um sechs Monate verschoben wurde. Das größte Problem lag in der Tatsache, dass 34 teilweise vollständig heterogene und seit Jahrzenten in Gebrauch befindliche Zahlungsverkehrssysteme homogenisiert werden mussten.

Umstellungsrate zum 1. Februar höher als erwartet

In Deutschland dürfte die Verschiebung eher symbolischen Charakter gehabt haben, wie die jüngsten Bundesbankzahlen zeigen. Der Anteil der SEPA-Überweisungen an allen in Deutschland aufgegebenen Überweisungen im Februar 2014 lag im Monatsdurchschnitt bei 77,85%. Im Januar lag er noch bei 58,51%. Bemerkenswert sind die SEPA-Lastschriften. Von allen in Deutschland eingereichten Lastschriften war mehr als die Hälfte SEPA-Lastschriften. Der Februar-Monatsdurchschnitt betrug lt. Bundesbank 53,40%, im Januar waren es noch 29,37% gewesen. Es ist davon auszugehen, dass viele der Unternehmen, die im Februar noch alte Zahlungsformate genutzt hatten, am 1. Februar bereits SEPA-ready waren, aber trotzdem den Schalter – wie ursprünglich geplant – nicht umgelegt haben, da in den letzten Monaten doch einige SEPA-Detail-Umstellungsarbeiten auf der Strecke geblieben sind. Sie sollten nun die geschenkten sechs Monate nutzen, um improvisierte Lösungen zu optimieren und zusätzliche Tests zu fahren, denn nicht selten wurde Software erst in letzter Minute ausgeliefert, und dann war sie teilweise mit Detailfehlern behaftet.

Für die Unternehmen in Deutschland war die Umstellung kompliziert, zeitraubend und teuer. Rechtliche Fragen waren zu klären, da das SEPA-Begleitgesetz einigen Interpretationsspielraum bot. Konkret begann die Umstellungsarbeit in den Unternehmen mit dem Anschreiben der Kunden, um das schriftliche SEPA-Abbuchungsmandat zu erhalten. Weiter ging es mit der SEPA-Umstellung der Stammdaten der Lieferanten und Kunden. Alle Bankdaten mussten auf IBAN und BIC umgestellt werden. Bei der Konvertierung, die die Unternehmen vornehmen mussten, wurden riesige Datenmengen bewältigt. Die Systeme in den Unternehmen laufen mittlerweile stabil. Es wird sich jedoch erst noch herausstellen, ob alle Banken und vor allem alle Zahlungsdienstleister wirklich an alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen SEPA-Umstellungen gedacht haben.

Elektronische Kontoauszugsverarbeitung noch nicht überall sichergestellt

Einen Umstellungsschritt haben viele Unternehmen, Banken und auch die Bundesbank aus den Augen verloren: Kontoauszüge werden mittlerweile von fast allen Unternehmen elektronisch eingelesen. Nur so ist eine effiziente, zügige und vollständige Verarbeitung der Zahlungsinformationen gewährleistet. Hierfür wird parallel zum SEPA-Format, dem neuen .camt XML-Format, noch das alte SWIFT MT-Format von den Banken angeboten und von der EU auch toleriert, obwohl nur das neue .camt Format alle SEPA-Informationen beinhaltet. Über kurz oder lang müssen die Unternehmen auf .camt umstellen. Spannend wird zudem sein, wie relevant rechtliche Themen gehandhabt werden, wenn die ersten SEPA-Lastschriften zurückgegeben und Mandate beanstandet werden. Werden befristete oder im Betrag begrenzte Lastschriftermächtigungen korrekt verarbeitet? Werden Verstöße von den Verbrauchern auch moniert? Werden falsche Vorankündigungsfristen vom Schuldner beanstandet?

Nutzen Unternehmen und öffentliche Einrichtungen die Vorteile von SEPA?

Es scheint, dass manche Unternehmen und öffentliche Einrichtungen die von der EU angepriesenen Vorteile, die die länderübergreifende SEPA-Lastschrift oder die „on-behalf“-Lastschrift bieten, noch nicht nutzen. Erfahrungsgemäß tun sich besonders öffentliche Einrichtungen schwer, die verbesserten Möglichkeiten beim Lastschrifteinzug mit Leben zu erfüllen. Sie lehnen es größtenteils ab, Einzüge von anderen Personen als vom Abgabe-Schuldner einzuziehen, obwohl es mit dem SEPA-Mandat ein Leichtes wäre. Ebenso beklagen Verbraucher, dass Unternehmen keine SEPA-Mandate von ausländischen Konten annehmen.

Fazit

SEPA war ein schwerer, aber längst überfälliger Weg, zu dem es jedoch keine Alternative gibt. Die nächsten Umsetzungsschritte werden keine signifikanten Unabwägbarkeiten mehr zutage fördern. Sie werden Interpretationsspielräume schließen und technisch unzureichende Lösungen ersetzen.


Zur Person

Witold KastigenWitold Kastigen ist Senior Manager, Financial & Accounting Advisory Services bei Ernst & Young (EY). EY ist eine der drei großen deutschen Prüfungs- und Beratungsorganisationen und bietet sowohl großen als auch mittelständischen Unternehmen ein umfangreiches Portfolio von Dienstleistungen an: Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Rechtsberatung, Transaktionsberatung, Advisory Services und Immobilienberatung. www.ey.com

 

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