Nur wer liquide ist, bleibt am Ball

Die Spielregeln der Finanzierung ändern sich unbemerkt, aber gravierend. Die größten Auswirkungen werden sich auf Gesellschafterebene zeigen – und zwar dann, wenn das Unternehmen im Rating abfällt, nicht mehr durchfinanziert ist und dringend Fresh Money benötigt.

Fast scheint es so, dass Liquidität im Überfluss vorhanden ist, Finanzierungswünsche meist schnell und unkompliziert erfüllt werden und einfache Finanzierungsinstrumente wieder auf dem Vormarsch sind. Kreditverträge werden wieder kürzer, LMA-Klauseln und Covenants scheinen der Vergangenheit anzugehören. Trotz allem stellt sich die Frage: Wer wird in welcher Unternehmenssituation wirklich finanziert? Zu welchen Konditionen und Bedingungen gibt es Geld für Unternehmen?

Risikofinanzierung durch Fremdkapital künftig schwerer

Die Vorgaben der EZB für die Banken sowie die Öffnung der Kreditmärkte für Nichtbanken machen eines deutlich: Die EZB will wissen, in welche Bonitätsklassen die Bankenkredite wandern. Das Vordringen von Algorithmen und automatischen Risikobewertungen, die „Second Opinion“ durch einen Wirtschaftsprüfer sowie das europaweit zentrale Sammeln dieser Risikobewertungen lassen vermuten, dass es bei der EZB bald eine zentrale, automatische und ausschließlich portfoliobasierte Bewertung der Kreditrisiken über Ausfallwahrscheinlichkeiten geben wird. Die Konsequenz für den Unternehmer? Überspitzt formuliert: Es ist ganz egal, was er und sein Unternehmen tun – die Maschine bestimmt das Risiko aufgrund laufend gesammelter Daten und deren übergeordneter Auswertung. Eigentlich kein Problem, konkrete Auswirkungen auf einzelne Unternehmen ergeben sich auch erst durch die Bilanzierungsvorschriften der Banken.

Höhere Eigenkapitalquote bei schlechtem Rating

Bereits heute müssen Kredite und Unternehmen mit schlechten Ratings zunehmend mit einer höheren Eigenkapitalquote hinterlegt werden. Durch IFAS 9 findet jedes Einzelengagement zum aktuellen Marktwert (Fair Value) in die Bilanz der Bank Eingang. Konkret heißt das: Die Bank darf nur den aktuellen Marktwert des Kredits ansetzen – also den Betrag, den ein Kreditaufkäufer am Finanzmarkt aktuell dafür bezahlen würde.

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