Neue Regeln im Insolvenzrecht seit 1. Oktober

Unternehmensinsolvenzen
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Der 1. Oktober 2020 war ein wichtiger Stichtag für Unternehmen in Deutschland, denn es gelten neue Vorschriften für die Anmeldung von Insolvenzanträgen. Aufgrund der Corona-Pandemie hatte die Bundesregierung im Frühjahr beschlossen, dass die Pflicht für die Stellung von Insolvenzanträgen bis zum 30. September 2020 ausgesetzt wird. Im vergangenen Monat wurde dann die Entscheidung getroffen, dass diese Frist – aber nur teilweise – bis zum 31. Dezember 2020 verlängert wird. Viele Fachleute haben diese Regelung kritisiert. Einen Beitrag dazu lesen Sie auch im E-Magazin der Unternehmeredition.

Die Zahl der Insolvenzanträge ist seit dem Frühjahr trotz der Wirtschaftskrise stark zurückgegangen – eine Folge der Aussetzung der Antragspflicht. Allerdings wurde bereits im Sommer ein deutlicher Anstieg der Insolvenzanmeldungen bei großen Unternehmen verzeichnet. Bei Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 20. Mio. EUR stieg die Anzahl der Insolvenzanträge gegenüber dem Vorjahr um 100 Prozent. Dies liegt nach Einschätzung von Experten daran, dass bei umsatzstarken Unternehmen im Krisenfall frühzeitig Restrukturierungsexperten hinzugezogen werden.

Wer nicht zahlen kann, muss Insolvenz anmelden

Für Unternehmen, die „überschuldet“ sind, gilt weiterhin die Aussetzung der Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages bis einschließlich 31. Dezember 2020.  Eine Überschuldung liegt dann vor, wenn das Vermögen nicht zur Deckung der Verbindlichkeiten reicht. Weiterhin muss der Fortbestand des Unternehmens gefährdet sein.

Unternehmen mit einer sprichwörtlich „leeren Kasse“ sind ab dem 1. Oktober allerdings wieder verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Eine Zahlungsunfähigkeit liegt nach einem Grundsatzurteil des BGH dann vor, wenn 90% der fälligen Forderungen – beispielsweise von Mitarbeitern, Lieferanten oder den Sozialkassen – nicht innerhalb von drei Wochen beglichen werden können. In diesen Fällen ist nun die Schonfrist vorbei. „Die derzeitige Lage ist für kleine und mittelständische Unternehmen viel gefährlicher als nach der Weltfinanzkrise von 2008“, urteilt Volker Ulbricht, Hauptgeschäftsführer von Creditreform, „weil diesmal die ganze Breite der Wirtschaft betroffen ist.“

Dennoch rechnen Experten nicht mit einem sprunghaften Anstieg der Pleiten, da Hilfen wie das Kurzarbeitergeld und die Überbrückungshilfen weiter gezahlt werden. Christoph Niering, Präsident des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter, erklärt dazu: “Wir rechnen schon mit einem langsamen Anstieg, nicht mit einer Pleitewelle. Aber schon mit einem Anstieg, der sich im Jahr 2021 deutlicher zeigen wird.”

 

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Autorenprofil

Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.

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