Nachfolgefinanzierung mit Konzept

Die Möglichkeiten der Finanzierung einer Unternehmensnachfolge im Mittelstand sind vielfältig und reichen vom Beteiligungskapital bis zu den Darlehensprogrammen der Fördermittelbanken. Um die optimale Struktur für eine Nachfolgefinanzierung zu finden, sollte zunächst ein Konzept für die Übertragung der Anteile erarbeitet werden.

Damit die Gespräche über die Unternehmensnachfolge nicht im „luftleeren Raum“ stattfinden, sollte zunächst eine Unternehmensbewertung durchgeführt werden. Für diese überschlägige Berechnung können die EBIT-Multiplikatoren herangezogen werden. Als Gegenrechnung kann eine Unternehmensbewertung nach dem Substanzwert erfolgen. Außerdem ist es wichtig, dass die rechtliche und steuerrechtliche Ausgangslage vollumfänglich bekannt ist: Etwa, ob es bereits Vorschenkungen innerhalb der Familie gab oder ob es vielleicht steuerrechtliche Verlustvorträge gibt, welche durch die Anteilsübertragung gefährdet sein könnten. Was ist momentan im Testament und Ehevertrag – soweit überhaupt vorhanden – geregelt? Hinzu kommt, dass die Altersvorsorge des ausscheidenden Unternehmers geordnet sein sollte. Ein Baustein der Altersvorsorge könnte zum Beispiel eine von der Kapitalbeteiligung abweichende (höhere) Gewinnausschüttung für den Übergeber sein, der noch mit einer Restbeteiligung im Unternehmen bleibt.

Konzept, das alle wollen

Generell sollten alle Familienmitglieder – im Sinne der Sicherung des Familienunternehmens – dazu bereit sein, über ihre Wünsche und Ziele im Rahmen der Unternehmensnachfolge zu sprechen. Diese Gespräche sollten von Anfang an in einem für alle Beteiligten transparenten Rahmen stattfinden, damit sich niemand zurückgesetzt oder benachteiligt fühlt. Es empfiehlt sich, hierfür einen Berater einzuschalten, der diesen Prozess moderiert, die Ergebnisse zusammenfasst und dann eine Empfehlung ausspricht. Es muss überprüft werden, ob eine Verschenkung oder ein Verkauf der Anteile innerhalb der Familie sinnvoller ist. Das Konzept muss dann auf seine steuerliche Realisierbarkeit geprüft werden. Hier gilt es natürlich grundsätzlich die Aufdeckung und Versteuerung von stillen Reserven zu vermeiden. Gegebenenfalls kann der Übergeber einkommensteuerliche Vorteile wie etwa den ermäßigten Steuersatz beim Verkauf von Anteilen nutzen. Bei GmbH-Anteilen sollte darauf geachtet werden, dass der Übergeber bei der Übertragung von mehr als 25% der Anteile nicht mehr alleine über Satzungsänderungen entscheiden kann. Erbrechtlich sind unbedingt die Pflichtteilsrechte zu beachten. Gegebenenfalls kann es vorteilhaft sein, Mitarbeiter am Unternehmen zu beteiligen oder einen neuen Geschäftsführer ins Unternehmen zu holen. Da man momentan von einem Stiftungsboom in Deutschland spricht, sollte auch diese Variante bei den Überlegungen nicht außen vor bleiben.

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