Mitarbeiterbeteiligung im Mittelstand

Programme zur Mitarbeiterbeteiligung gibt es vor allem in DAX-Konzernen. Im Vordergrund steht vor allem die Personalbindung. Doch auch für kleine und mittlere Unternehmen eignet sich die Mitarbeiterkapitalbeteiligung zum Aufbau nachrangigen Eigenkapitals. 

Zuletzt zeigte die Tendenz zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung im deutschen Mittelstand denn auch leicht nach oben. Begründet wird dies mit der zunehmenden Notwendigkeit der Unternehmen, gut ausgebildete Fachkräfte anzuwerben. Doch gerade bei Firmen mit dünner Personaldecke erscheint die Mitarbeiterkapitalbeteiligung auch als mittelfristige Ergänzung zum klassischen Eigenkapital durchaus sinnvoll. „Immer wieder sagen mir Mitarbeiter, dass sie sich mehr für Zahlen und Umsätze interessieren, seit sie selbst Anteile gezeichnet haben“, ergänzt Peter Göth.

Der Verlustfall

Nur über eine transparente Kommunikation können Potenziale erläutert, Widerstände abgebaut, aber auch falsche Hoffnungen vermieden werden. Denn die Beschäftigten sind nicht nur am Gewinn des Unternehmens beteiligt, sondern im Zweifelsfall auch am Verlust. Die Beteiligung an Gewinn und Verlust stärkt die unternehmerische Sichtweise der Arbeitnehmer und deren Verständnis für Zahlen und betriebliche Abläufe. So werden die Mitarbeiter dazu angehalten, sich aktiv an Maßnahmen zu Umsatzsteigerungen und zur Erhöhung der Produktivität zu beteiligen. Das stärkt nicht zuletzt das Gefühl des innerbetrieblichen Zusammenhalts – ein Faktor, der insbesondere in Familienunternehmen eine ganz wesentliche Rolle spielen sollte.

Vertragliche Regelung unabdingbar

Egal ob im Rahmen einer stillen Beteiligung, ob über Genussrechte oder Belegschaftsaktien: auch in Verhandlungen mit Fremdkapitalgebern, allen voran den Banken, ist der positive Effekt einer Mitarbeiterkapitalbeteiligung nicht zu unterschätzen. Notwendig ist jedoch ein fester vertraglicher Rahmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. „Dazu gehören auch Regelungen für den Fall betrieblicher Kündigungen“, betont Heinrich Beyer. „Ein Kündigungsrecht für beide Seiten ist sinnvoll, gerade wenn es sich um eine stille Beteiligung handelt.“ Auch im Falle eines Firmenverkaufs oder einer Nachfolgeregelung sollten die Bedingungen für den Fortbestand einer Mitarbeiterkapitalbeteiligung klar geregelt sein.

Kurzprofil Claas KGaA mbH

Gründungsjahr 1913
 Branche Landmaschinen
 Unternehmenssitz  Harsewinkel
 Umsatz 2014 3,82 Mrd. Euro
 Mitarbeiterzahl  11.400 (inkl. Ausland)

www.claas.de

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