Managerhaftung am Limit: Wie sicher ist die D&O-Police?

Münchener Restrukturierungsforum 2026: Experten diskutieren die Tücken der D&O-Versicherung und Haftung in der Insolvenz

Münchener Restrukturierungsforum
Münchener Restrukturierungsforum

Die bayerische Restrukturierungsszene versammelte sich wieder im HBW Conference Center in München zu einer der profiliertesten Diskussionsrunden der Branche. Das Münchener Restrukturierungsforum, das zweimal jährlich die Schnittstelle zwischen Recht, Wirtschaft und Sanierungspraxis beleuchtet, widmete sich in seiner Frühjahrsausgabe am 23. April einem Thema von existenzieller Bedeutung für Geschäftsleiter und Aufsichtsorgane. Unter dem provokanten Titel „D&O-Versicherung: Netz mit groben Maschen?!“ diskutierten Experten über die zunehmende Kluft zwischen dem theoretischen Versicherungsschutz und der harten Realität im Insolvenzfall. In einer Zeit, in der wirtschaftliche Volatilität zum Standard gehört, stand die Frage im Raum, ob die Managerhaftpflichtversicherung tatsächlich den Schutz bietet, den sie verspricht, oder ob Geschäftsführer im Ernstfall schutzlos zurückgelassen werden.

Hinter dem Forum steht eine Allianz aus führenden Kanzleien und Beratungsunternehmen, die den Diskurs über Sanierungs- und Insolvenzthemen in Deutschland maßgeblich prägen. Zu den Veranstaltern gehören die Kanzleien Anchor Rechtsanwälte, Gerloff Liebler Rechtsanwälte und GSK Stockmann sowie die Kanzlei Pohlmann Hofmann. Ergänzt wird dieses juristische Know-how durch die Expertise des Beratungsunternehmens Deloitte. Die Veranstalter schaffen damit eine Plattform, auf der nicht nur theoretische juristische Probleme gewälzt werden, sondern ein echter Austausch zwischen den Akteuren des Standorts München stattfindet. Die Moderation des Abends übernahmen Dr. Matthias Hofmann von Pohlmann Hofmann und Christian Schmitt von Gerloff Liebler.

Den zentralen Impulsvortrag hielt Dr. Wolfram Desch von der Kanzlei Graf von Westphalen. In seinem Referat legte er das Fundament für die anschließende Debatte, indem er die aktuelle Rechtsprechung analysierte und die kritischen Schnittstellen zwischen dem Insolvenzrecht und dem Versicherungsvertragsrecht beleuchtete. Sein Vortrag verdeutlichte, dass die Anforderungen an die Geschäftsführung in der Krise massiv gestiegen sind und jede Fehlentscheidung unter dem Mikroskop der Insolvenzverwalter und Versicherer landet.

D&O-Versicherung im Spannungsfeld der Insolvenz

Ein Schwerpunkt der Debatte um die sogenannte Directors-and-Officers-Versicherung (D&O-Versicherung) war die Haftung nach dem Paragrafen 15b der Insolvenzordnung, der Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife regelt. In der Praxis führt dies oft dazu, dass Insolvenzverwalter Geschäftsführer persönlich in Haftung nehmen, wenn Gelder aus dem Unternehmen abgeflossen sind, obwohl bereits ein Insolvenzantrag hätte gestellt werden müssen.

Die Diskussionsteilnehmer analysierten, warum der Versicherungsschutz gerade in diesen Momenten oft versagt. Ein besonders kritischer Punkt ist die sogenannte „Wissentlichkeits-Falle“. Sobald ein Versicherer anführt, der Geschäftsführer habe die Insolvenzreife gekannt und dennoch vorsätzlich gehandelt, wird der Deckungsschutz verweigert. Dies führt zu einer paradoxen Situation, in der die Versicherung zwar für Fehler abgeschlossen wurde, aber bei dem schwerwiegendsten Vorwurf der Krise die Leistung einstellt.

Abwehrschutz und die Realität der Prozessführung

Ein oft unterschätzter Aspekt der D&O-Versicherung ist der sogenannte Abwehrschutz. Die Versicherung soll nicht nur Schäden regulieren, sondern vor allem die massiven Kosten der Rechtsverteidigung tragen. In komplexen Insolvenzverfahren können diese Kosten schnell Millionenbeträge erreichen.

Die Experten wiesen darauf hin, dass Versicherer zunehmend dazu übergehen, die Abwehrkosten auf die Deckungssumme anzurechnen. Dies kann dazu führen, dass am Ende des Prozesses kein Kapital mehr für einen Vergleich oder die eigentliche Schadensregulierung zur Verfügung steht.

Zudem wurde diskutiert, dass eine möglicherweise aggressive Prozessführung der Versicherer die betroffenen Manager oft über Jahre in eine finanzielle und persönliche Ungewissheit stürzt. Der Schutzschirm entpuppt sich dann als langwieriger Rechtsstreit gegen den eigenen Versicherer.

Empfehlungen für die Praxis

Das Fazit des Abends war eindeutig und mahnend zugleich. Die D&O-Versicherung bleibt ein unverzichtbares Instrument, darf aber niemals als absoluter Schutz missverstanden werden. Geschäftsführer müssen bereits in guten Zeiten sicherstellen, dass ihre Policen keine unnötigen Ausschlussklauseln enthalten und die Deckungssummen ausreichend dimensioniert sind. Ein wesentlicher Schlüssel zum Schutz des Privatvermögens ist die lückenlose Dokumentation aller Entscheidungen in der Krise. Nur wer nachweisen kann, dass er auf Basis fundierter Informationen und im besten Interesse des Unternehmens gehandelt hat, kann den Vorwurf der Wissentlichkeit entkräften.

Das Münchener Restrukturierungsforum 2026 hat einmal mehr bewiesen, dass der fachübergreifende Austausch essenziell ist, um die groben Maschen im Netz der Absicherung rechtzeitig zu erkennen. Der Abend klang mit einem intensiven Networking aus, bei dem die Teilnehmer die Gelegenheit nutzten, die aufgeworfenen Fragen in persönlicher Runde weiter zu vertiefen.

Autorenprofil

Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen und Tech-Start-ups.

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