Der Deutsche Anwaltverein und der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands gründen eine gemeinsame Expertenkommission. Das Gremium soll Vorschläge zur Reform des Verbraucherinsolvenzrechts erarbeiten. Laut einer Mitteilung der Verbände reagieren die Organisationen damit auf eine Initiative des Bundestages. Das Parlament forderte die Bundesregierung auf, Konzepte zur Verschlankung der Verfahren zu entwickeln. Nach Angaben des Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands stehen die Digitalisierung und eine bessere Finanzierung der Schuldnerberatung im Fokus. Elf Fachleute aus Justiz und Wissenschaft unterstützen diesen Prozess aktiv.
Effizienz durch digitale Strukturen
Der Vorsitzende des Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands, Christoph Niering, betont das Potenzial der Reform. „Mit mehr als 70.000 Verfahren jährlich bietet eine grundlegende Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens ein enormes Potential auf Seiten der Gerichte Kosten einzusparen und durch die durchgängige Digitalisierung der Abläufe den Zugang zum Verfahren für die Betroffenen zu erleichtern“, so Christoph Niering. Laut Statistischem Bundesamt gab es im Jahr 2025 insgesamt 77.219 Verbraucherinsolvenzen. Die Kommission arbeitet unter der Leitung von Marie Luise Graf-Schlicker. Nach Angaben des Deutscher Anwaltverein soll das Gremium praxisnahe Lösungen für schlankere Prozesse liefern.
Sicherung der Schuldnerberatung
Die Kommission verfolgt das Ziel, die Zukunftsfähigkeit der kostenfreien Beratung zu sichern. Nach Angaben der Verbände prüft die Expertengruppe, wie freiwerdende Mittel der Schuldnerberatung zugutekommen können. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz soll durch die Ergebnisse entlastet werden. Die Vorsitzende Marie Luise Graf-Schlicker erklärt: „Schon in meiner aktiven Zeit war mir die rechtlich fundierte und gleichzeitig praxisnahe Ausrichtung des Insolvenzverfahrens ein besonderes Anliegen.“ Laut der Kommission wird der Austausch durch weitere Fachverbände ergänzt. Zu den Mitgliedern gehören unter anderem Hildegard Allemand, Kristof Biehl und Robert Hänel. Auch Hans-Ulrich Heyer sowie Ines Moers bringen ihre Expertise ein.
Zeitplan für die Gesetzgebung
Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutscher Anwaltverein begleitet die rechtliche Anpassung seit Jahren. Laut dem Sprecher Kristof Biehl bündelt die neue Kommission nun alle Einzelansätze in einem Gesamtpaket. „Die Arbeit in der Kommission bietet jetzt die Möglichkeit, diese Bemühungen auf eine breite Basis zu stellen und die vielen Einzelansätze der Reformvorschläge in ein Gesamtpaket einzubinden“, so Kristof Biehl. Nach Angaben des Gremiums sollen die Arbeiten bis Oktober 2026 abgeschlossen sein. Der Bericht für den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz ist für Januar 2027 geplant. Laut dem Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands ist die Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie ein zentraler Bestandteil der nationalen Reformbemühungen.







