Höhere Liquidität durch internationalen Einkauf

Viele Mittelständler beziehen Waren über Lieferanten in Deutschland. Eine einfache Alternative, aber nicht zwingend die beste. Neben den Kosten des Wareneinkaufs strecken sie Umsatzsteuer vor – Geld, das viele Unternehmen durch Bestellungen bei ausländischen Lieferanten sparen könnten. 

In beiden Fällen erhöht sich der Liquiditätsnachteil, wenn der Unternehmer seine Umsatzsteuervoranmeldungen nicht monatlich, sondern quartalsweise abgibt.

Warenbezug von Lieferanten aus anderen Mitgliedstaaten

Bezieht der Unternehmer die Ware im Rahmen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung aus einem anderen Mitgliedstaat, zahlt er keine Umsatzsteuer. Der Käufer hat in seiner Umsatzsteuervoranmeldung einen innergemeinschaftlichen Erwerb in Deutschland zu versteuern, kann jedoch in derselben Umsatzsteuervoranmeldung den Vorsteuerabzug in gleicher Höhe vornehmen. Die Vorfinanzierung der Umsatzsteuer ist deshalb nicht mehr notwendig.

 

Der Unternehmer zahlt für die Ware somit 19 Prozent weniger, wenn er sie von einem Lieferanten aus einem anderen Mitgliedstaat bezieht. Dies verbessert seine Cash-Position gegenüber Mitbewerbern, die die gleiche Ware zum gleichen Nettopreis zuzüglich der Umsatzsteuer von einem Lieferanten in Deutschland beziehen. Zwar bekommt der Unternehmer, der die Ware von einem deutschen Lieferanten bezieht, die vorgeleistete Umsatzsteuer zurückerstattet. Bis zur Erstattung kann er allerdings nicht über das Geld verfügen.

Warenbezug von Lieferanten aus dem Drittland 

Wenn das einkaufende Unternehmen die Ware aus einem Drittland (zum Beispiel aus der Schweiz) bezieht, beträgt die Umsatzsteuer ebenfalls null Prozent. Auch hier muss keine Umsatzsteuer vorfinanziert werden. Bei einem Warenbezug aus dem Drittland fällt jedoch eine Einfuhrumsatzsteuer an. Diese ist grundsätzlich zum Zeitpunkt der Einfuhr mit einer Zahlungsfrist von zehn Tagen fällig. Sie kann zwar in der Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuer geltend gemacht werden, das Finanzamt erstattet einen Vorsteuerüberhang jedoch regelmäßig erst drei bis vier Wochen nach Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung (siehe oben). Dadurch kann auch hinsichtlich der Vorfinanzierung der Einfuhrumsatzsteuer ein Liquiditätsnachteil entstehen. Das einführende Unternehmen kann diesen Liquiditätsnachteil durch einen sogenannten Zahlungsaufschub vermeiden. Auf Antrag gewährt das zuständige Hauptzollamt dem Unternehmen oder auch einem Dritten (zum Beispiel einem Spediteur) unter gewissen Voraussetzungen einen zinslosen Zahlungsaufschub für die Einfuhrumsatzsteuer.

1
2
3
Vorheriger ArtikelFallstricke beim Auslandseinsatz von Mitarbeitern
Nächster ArtikelStolpergefahr bei Cross-Border-Transaktionen vermeiden