Das EU-Parlament hat für eine schärfere Fassung des geplanten europäischen Lieferkettengesetzes gestimmt. Medienberichten zufolge gehen die Forderungen über den Vorschlag der EU-Kommission und über die Regeln des deutschen Lieferkettengesetzes hinaus und sollen auch für den Finanzsektor gelten. Von den Abgeordneten nahmen 366 Parlamentarier den Vorschlag des Rechtsausschusses an; 225 stimmten dagegen. Es gab 38 Enthaltungen. Nun können die Verhandlungen mit dem Europäischen Rat über den endgültigen Wortlaut des Gesetzes beginnen.
Lieferkettengesetz gilt nun auch für kleinere Firmen
Die neuen Vorgaben sollen nun auch für kleinere Firmen gelten. Unternehmen ab 250 Mitarbeitern und mit mehr als 40 Mio. EUR Jahresumsatz weltweit sollen sicherstellen, dass es bei Zulieferern von in der EU tätigen Firmen nicht zu Kinderarbeit, Sklaverei, Umweltverschmutzung sowie einem Verlust der biologischen Vielfalt kommt. Zunächst war das Lieferkettengesetz nur für Firmen ab 500 Beschäftigten und 150 Mio. EUR Umsatz gedacht. Auch Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU sollen sich an das neue Regelwerk halten müssen, wenn sie mehr als 150 Mio. EUR umsetzen und mindestens 40 Mio. EUR davon in der EU.
Pro- und Contrastimmen
Als Redaktionsleitung der Unternehmeredition berichtet Eva Rathgeber regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Sie verfügt über langjährige Erfahrung im Wirtschaftsjournalismus und in der PR.