Droht eine Insolvenzwelle?

Insolvenz
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Nicht mal eine Woche, dann gilt wieder das alte Insolvenzrecht. Ab dem 1. Mai 2021 gibt es voraussichtlich keine Ausnahmen mehr, die einen Insolvenzantrag aufschieben. Droht nun eine Insolvenzwelle? Die Experten sind sich unsicher.

Seit März 2020 galt im deutschen Insolvenzrecht ein völliger Ausnahmezustand. Im Zuge der Hilfsprogramme der Bundesregierung zur Bewältigung der Corona-Pandemie wurde auch die Pflicht zum Stellen eines Insolvenzantrages für sechs Monate ausgesetzt. In der Folge stürzte die Zahl der angemeldeten Insolvenzen sprichwörtlich ab – und das trotz einer extremen Krise, zusammengebrochener Lieferketten und Geschäftsschließungen. Die Amtsgerichte meldeten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2020 den neuen Tiefstand von 15.841 Unternehmensinsolvenzen und damit noch einmal 15,5 Prozent weniger als 2019.

Anfechtungsklagen drohen

Ab Oktober 2020 wurden die Ausnahmen für die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages immer weiter eingeschränkt. Seit Januar 2021 galt die Befreiung eigentlich nur noch für Unternehmen, die in Liquiditätsproblemen sind, weil sie auf eigentlich bewilligte Zahlungen der Corona-Hilfen warten. Und das waren nur noch ein kleiner Bruchteil der Betriebe in Deutschland. Trotzdem bleiben bisher die Zahlen der Insolvenzanmeldungen unverändert gering, vermutlich weil viele Geschäftsinhaber immer noch an eine Aussetzung glauben – irrtümlich. Branchenexperten rechnen daher damit, dass es in den kommenden Monaten und Jahren zahlreiche Anfechtungsklagen geben wird, da Unternehmer eigentlich schon längst einen Insolvenzantrag stellen mussten.

Verlängerung unwahrscheinlich             

Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums erklärte auf Anfrage der Unternehmeredition, dass das Ministerium aktuell nicht an einer Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht arbeitet. Zeitlich würde das auch langsam knapp werden. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, hatte in der vergangenen Woche angeregt, dass es eine Verlängerung geben solle, die zwar erst im Mai beschlossen wird, dann aber rückwirkend gelten soll. Eine Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion sagte auf unsere Anfrage, dass es noch keine konkreten Pläne dafür gäbe – die Gespräche würde laufen. Zugeknöpft gab sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, denn ein Sprecher sagte, dass es derzeit keine Pläne für eine Verlängerung gibt. Endgültig entschieden ist noch nichts, aber die Zeichen stehen auf ein Ende der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht.

Steigen die Pleiten wieder an?

Branchenexperten haben bereits zum Jahreswechsel prognostiziert, dass die Zahl der Insolvenzen 2021 wieder zunehmen wird. Die Schätzungen lagen dabei zwischen 6% und 50%. Eine richtige „Welle“ erwarten die wenigsten Experten – auch aufgrund der umfangreichen Hilfsprogramme des Bundes und der starken Inanspruchnahme der Kurzarbeit. Die kommenden Monate werden zeigen, welche Prognosen tatsächlich eintreten.

Autorenprofil

Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.

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