Bundesregierung verlängert KfW-Sonderprogramm

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Die Bundesregierung will das KfW-Sonderprogramm, zu dem auch die KfW-Schnellkredite gehören, bis zum Sommer 2021 verlängern. Begründet wird dies seitens des Bundesfinanzministeriums mit der weiterhin angespannten wirtschaftlichen Lage durch die hohen Corona-Infektionszahlen. Aktuell steht aber noch die Zustimmung der EU-Kommission für die neuen Hilfen aus.

KfW-Schnellkredite können jetzt beantragt werden

Inzwischen steht der KfW-Schnellkredit auch für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten zur Verfügung. Betriebe können den KfW-Schnellkredit mit einer Höhe von bis zu 300.000 Euro – bei mehr als zehn Mitarbeitern bis 800.000 Euro – direkt über die Hausbank beantragen. Die Höhe des Kredites richtet sich nach dem Umsatz von 2019 und darf maximal 25 Prozent dieser Summe betragen. Der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei, das verhindert eine aufwändige Kredit- und Risikoprüfung. Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Risikoprüfung durch die KfW.

Der Schnellkredit steht Unternehmen zur Verfügung, die mindestens seit dem 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind. Weiterhin muss das Unternehmen in der Summe der Jahre 2017-2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben und darf zum 31. Dezember 2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.

Regelungen zur Tilgung verbessert

Verbessert wurden nach Angaben des Finanzministeriums auch die Regelungen zur Tilgung der KfW-Schnellkredite. Möglich ist ab dem 16.11.2020 nun auch die vorzeitige anteilige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung um die Kombination mit anderen Corona-Hilfsprogrammen zu erleichtern.

 

Autorenprofil

Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.

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