Bundestag beschließt Lieferkettengesetz

Der Entwurf aus Brüssel geht über das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hinaus, das Mitte 2021 verabschiedet wurde.
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Der Bundestag hat das Lieferkettengesetz verabschiedet, das große Unternehmen für Zustände bei ihren weltweiten Zulieferern stärker als bisher in die Pflicht nimmt. Demnach werden große Unternehmen in Deutschland ab 2023 verpflichtet, gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße bei ihren Zulieferern vorzugehen. Um das Gesetz war zuvor lange kontrovers gerungen worden.

Lieferkettengesetz mit deutlicher Mehrheit verabschiedet

Für das Gesetz stimmten 412 Abgeordnete, 159 sprachen sich dagegen aus, 59 enthielten sich. Während der abschließenden Beratungen im Parlament hatten die Grünen angekündigt, mit den Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD stimmen zu wollen. FDP und AfD sprachen sich dagegen aus, die Linke wollte sich enthalten.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte im Bundestag, die Politik müsse gegen Kinderarbeit vorgehen. „Kinder gehören in Schulen und nicht in Minen.“ Das Lieferkettengesetz setze Unternehmen deswegen klare Standards. Es sei kein Papiertiger.

Entwicklungshilfeminister Gerd Müller (CSU) betonte, das Gesetz sei gegen starken Lobbydruck zustande gekommen. Im Sinne der Wirtschaft hatte die Union durchgesetzt, dass es keine zusätzliche zivilrechtliche Haftung für Firmen gibt. Konzerne hätten damit Rechts- und Planungssicherheit, so Vertreter der Unionsfraktion.

Die AfD kritisierte, Wettbewerber deutscher Unternehmen seien die Gewinner des Gesetzes. Die Linke argumentierte, weil eine zivilrechtliche Haftung fehle, sei das Gesetz zu schwach und nehme zu wenig Unternehmen in die Pflicht.

Bußgelder von zwei Prozent des Umsatzes drohen

Das Gesetz verpflichtet Firmen, ihre gesamte Lieferkette im Blick zu haben. Entlang der Lieferketten müssen die international geltenden Standards zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie zur Einhaltung der Menschenrechte befolgt werden. Alle an einem Produkt beteiligten Menschen sollen an der Wertschöpfung partizipieren. Eine zivilrechtliche Haftung für Unternehmen findet sich in den Regelungen nicht wieder. Gleichzeitig sind inländische Unternehmen nur für den direkten Lieferanten verantwortlich und nicht noch weitergehend in der Lieferkette. Zudem wurde berücksichtigt, dass sich kleinere und mittelständische Unternehmen keinen neuen bürokratischen Aufwand leisten können, um ihre Lieferanten weltweit auf die Einhaltung der geltenden Standards zu überprüfen.

Bei Verfehlungen drohen Bußgelder von bis zu zwei Prozent des jährlichen Umsatzes. Das Gesetz gilt zunächst für Konzerne mit mehr als 3.000 Mitarbeitern. Das sind nach Angaben aus der Koalition über 925 Betriebe. Ab 2024 sollen auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten einbezogen werden, was rund 4.800 Firmen wären.

Mitte März war der Referententwurf der Ministerien für Arbeit, Wirtschaft und Entwicklung vom Kabinett verabschiedet worden. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatten sich nach langem Ringen auf einen Gesetzentwurf geeinigt.

Autorenprofil

Als Chefredakteurin der Unternehmeredition berichtet Eva Rathgeber regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Sie verfügt über langjährige Erfahrung im Wirtschaftsjournalismus und in der PR.

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