Bund will Eltern den Corona-Sonderurlaub bezahlen

Bund will Eltern den Corona-Sonderurlaub bezahlen
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Mit dem neuen harten Lockdown in Deutschland sind auch Schulen und Kindergärten geschlossen. Das zwingt viele Eltern – wie schon im Frühjahr – dazu, die Betreuung ihrer Kinder zuhause selbst zu übernehmen Die Folge: Sie müssen Urlaub nehmen – vielleicht sogar unbezahlt. Nun laufen intensiv Planungen für eine neue Entschädigungsregelung – quasi ein Corona-Sonderurlaub.

Schon bei der Bekanntgabe der geplanten Maßnahmen kündigten Vertreter der Bundesregierung an, dass betroffene Eltern eine Unterstützung erhalten sollen. „Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen“ ist der Passus aus dem Beschluss zum harten Lockdown. Seitdem laufen Gespräche und Verhandlungen zwischen Bundesregierung und Bundesländern – federführend dabei ist das Bundesarbeitsministerium – geführt von Hubertus Heil (SPD). Nach übereinstimmenden Medienberichten soll es in der nächsten Woche erste Vorschläge geben.

Bisherige Regelung läuft zum Jahresende aus

Bereits im Frühjahr 2020 gab es Unterstützung für betroffene Familien auf der Basis des §56 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes. Demnach erhalten Eltern bei gemeinsamer Betreuung eine Entschädigung für bis zu zehn Wochen Verdienstausfall, bei alleiniger Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege bis zu 20 Wochen. Die Auszahlung erfolgte durch Arbeitgeber, der sich dann das Geld erstatten lassen konnte. Die Entschädigung lag bei 67% des monatlichen Nettoeinkommens (max. 2.016 EUR) und entsprach damit ungefähr dem Kurzarbeitergeld. Alleinerziehende konnten die Entschädigung für 20 Wochen erhalten. Das Problem: Die Regelung läuft zum Jahresende 2020 aus.

Entschädigung soll erweitert werden

Nach der bisherigen Regelung aus dem Infektionsschutzgesetz war die Entschädigung daran gebunden, dass die Kinder vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt oder Schule und Kindertagesstätte von Behörden geschlossen wurden. Nun sollen die Zahlungen auch dann erfolgen können, wenn Schulferien verlängert werden oder ein Hybridunterricht angeboten wird. Dies würde die Möglichkeiten für Eltern deutlich erweitern. Eine der Schwierigkeiten liegt darin, dass Bundesländer unterschiedliche Regelungen für ihre Schulen haben. Teilweise werden Schulen nicht generell geschlossen, bzw. die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Die Zeit drängt, da eine gesetzliche Regelung noch vor dem Jahreswechsel vom Bundestag beschlossen werden muss.

Autorenprofil

Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.

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