Betriebliche Altersvorsorge und Nachfolge

Um spätere Deckungslücken zu vermeiden, müssen bei einer Unternehmensnachfolge die bestehenden Versorgungskonzepte geprüft werden. Das Thema erlangt durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer gerade Aktualität. 

Ob in einem Unternehmen eine betriebliche Altersversorgung (bAV) oder eine private Altersvorsorge (pAV) vorhanden ist, hängt von der Rechtsform des Unternehmens ab: Bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften findet man regelmäßig die pAV. Bei Kapitalgesellschaften, wie einer GmbH, spielt die bAV vor allem für den Gesellschafter-Geschäftsführer eine größere Rolle. Mitarbeitende Angehörige verfügen meist über eine bAV.

Für die Versorgung des Unternehmers wird meistens die Direktzusage oder die Unterstützungskasse gewählt. Der Grund: der flexible Gestaltungsspielraum und der nahezu unbeschränkte steuerlich wirksame Dotierungsrahmen. Bei den Durchführungswegen Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung sind die Prämien nur in sehr beschränkter Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig. Diese Durchführungswege sind eher ergänzend für Geschäftsführer und Vorstände, aber häufig bei mitarbeitenden Angehörigen anzutreffen.

Gefahr der Deckungslücke

Bei einer Unternehmensübergabe stehen sich der Wunsch des Erwerbers und die Sicht des Veräußerers häufig gegenüber: Der Käufer möchte ein schuldenfreies Unternehmen übernehmen, möglichst ohne betriebsfremde Risiken. Das Ziel des Verkäufers: einen hohen Unternehmenswert erzielen sowie die eigenen Ansprüche vom zukünftigen Schicksal der Firma trennen und für die Zukunft garantieren. Dabei kann eine einmal eingerichtete bAV zum Knackpunkt werden. Denn die Rentenzahlungen sind aus dem operativen Geschäft zu leisten und die Versorgung ist ein nicht betriebsnotwendiger Schuldposten. Zudem können Deckungslücken durch unzureichende Finanzierungsinstrumente vorhanden sein. Werden potenzielle Lücken erst zum Zeitpunkt der Nachfolgeregelung erkannt, ist es für eine wirksame Reaktion oft zu spät!

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